Gebotsverfahren: Große Liegenschaft in Bad Lauterberg am Harz
59.000 €
Kaufpreis
100 m²
Wohnfläche
360 m²
Nutzfläche
30
Zimmer
immobilien.de Nr.: 8931435
Objektnummer: 19803#vV6vJI
Preise & Kosten
Kaufpreis | 59.000 € |
Nebenkosten | keine Angabe |
Größe & Zustand
Wohnfläche | 100 m² |
Nutzfläche | 360 m² |
Grundstücksfläche | 1.684 m² |
Zimmer | 30 |
Baujahr | 1935 |
Verfügbar ab | keine Angabe |
Zustand | Sanierungsbeduerftig |
Energie
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Ausstellungsdatum | 22. 08. 2024 |
Gültig bis | 21.08.2034 |
Baujahr (laut Energieausweis) | 1935 |
Energieeffizienzklasse | H |
Endenergiebedarf | 409.3 |
Objektbeschreibung
Angeboten im Gebotsverfahren wird ein Mehrfamilienhaus mit Sanierungspotenzial. Dieses zwei- bis dreigeschossige, unterkellerte Gebäude befindet sich in zentraler Lage in Bad Lauterberg. Es handelt sich um ein ehemals gewerblich genutztes Objekt mit einem Flachdach- und Satteldachbereich. Die Immobilie bietet durch ihre Größe und Lage hervorragendes Potenzial für eine Neu- oder Umnutzung, erfordert jedoch umfangreiche Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Im Inneren des Mehrfamilienhauses befinden sich mehrere Wohnungen mit unterschiedlichen Grundrissen. Die Räumlichkeiten bieten viel Platz und Flexibilität für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Große Fenster sorgen für eine helle und freundliche Atmosphäre in den Wohnungen. Dieses Objekt bietet viel Potenzial für alle, die eine umfassende Sanierung nicht scheuen.
Das Erdgeschoss und die hinteren Bereich sowie die Nebengebäude wurde ehemals als Wäscherei bzw. chemische Reinigung genutzt. Das chemische Reinigungsmittel (Tetrachlorethen) wurde hierbei gelagert und angewendet. Das Grundstück ist aufgrund der Nutzung als Verdachtsfall im Altlastenkataster eingetragen, Boden- und Grundwasseruntersuchung sind nicht erfolgt.
Im Inneren des Mehrfamilienhauses befinden sich mehrere Wohnungen mit unterschiedlichen Grundrissen. Die Räumlichkeiten bieten viel Platz und Flexibilität für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Große Fenster sorgen für eine helle und freundliche Atmosphäre in den Wohnungen. Dieses Objekt bietet viel Potenzial für alle, die eine umfassende Sanierung nicht scheuen.
Das Erdgeschoss und die hinteren Bereich sowie die Nebengebäude wurde ehemals als Wäscherei bzw. chemische Reinigung genutzt. Das chemische Reinigungsmittel (Tetrachlorethen) wurde hierbei gelagert und angewendet. Das Grundstück ist aufgrund der Nutzung als Verdachtsfall im Altlastenkataster eingetragen, Boden- und Grundwasseruntersuchung sind nicht erfolgt.
Sonstige Informationen
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen.
Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Mitverkauft werden ggf. vorhandene Brennstoffvorräte, sowie alle auf dem Grundstück und im Gebäude befindlichen sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes Niedersachsen eingegangen sein.
Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden der materieller oder ideeller Art beziehen, dich durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Mitverkauft werden ggf. vorhandene Brennstoffvorräte, sowie alle auf dem Grundstück und im Gebäude befindlichen sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes Niedersachsen eingegangen sein.
Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden der materieller oder ideeller Art beziehen, dich durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Lage des Objektes
Das Objekt liegt zentral in Bad Lauterberg mit guter Anbindung an Geschäfte, öffentliche Verkehrsmittel und die Stadtverwaltung. Die Bundesstraßen B27 und B243 bieten eine gute Verkehrsanbindung zu umliegenden Städten.
Anbieter kontaktieren
Anbieter
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften BL 2/ BL 2114
Waterloostraße 4
30169 Hannover
Kontakt
Telefon | +49 551 99965901 |
Website | www.immobilien.niedersachsen.de |