ZWANGSVERSTEIGERUNG - ehem. Zoohandlung in Obernkirchen, Rathenaustr. 18
40.000 €
Kaufpreis
181 m²
Wohnfläche
8
Zimmer
immobilien.de Nr.: 8868513
Objektnummer: 19171#vV6vJI
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Preise & Kosten
Kaufpreis | 40.000 € |
Nebenkosten | keine Angabe |
Größe & Zustand
Wohnfläche | 181 m² |
Grundstücksfläche | 356 m² |
Zimmer | 8 |
Verfügbar ab | keine Angabe |
Objektbeschreibung
Das Grundstück ist mit einem Geschäftshaus und Nebengebäuden bebaut. Ein Stellplatz ist nicht vorhanden.
Die Gebäude werden seit etwas mehr als 3 Jahren nicht mehr genutzt und sind als abgängig zu bezeichnen.
Ein Energieausweis liegt nicht vor.
Die Gebäude werden seit etwas mehr als 3 Jahren nicht mehr genutzt und sind als abgängig zu bezeichnen.
Ein Energieausweis liegt nicht vor.
Sonstige Informationen
Der angegebene Kaufpreis ist der Verkehrswert im Zwangsversteigerungsverfahren.
Die Zwangsversteigerung durch das Amtsgericht Bückeburg findet am 14.01.2025 um 10.00 Uhr statt (Herminenstraße 30, Saal 4117).
Ein Besichtigungstermin kann mit Herrn Gora (0511 - 76351-253) vereinbart werden.
Ein freihändiger Verkauf der Immobilie wird nicht möglich sein.
Das Wertgutachten kann montags bis freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg im Raum 3135 eingesehen werden.
Die Zwangsversteigerung durch das Amtsgericht Bückeburg findet am 14.01.2025 um 10.00 Uhr statt (Herminenstraße 30, Saal 4117).
Ein Besichtigungstermin kann mit Herrn Gora (0511 - 76351-253) vereinbart werden.
Ein freihändiger Verkauf der Immobilie wird nicht möglich sein.
Das Wertgutachten kann montags bis freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg im Raum 3135 eingesehen werden.
Lage des Objektes
Das Grundstück liegt in recht zentraler Lage in der Stadt Obernkirchen (LK Schaumburg).
Der aktuell gültige Bebauungsplan setzt für das Grundstück als bauliche Nutzung Mischgebiet mit zweigeschossiger Bebauungsmöglichkeit, abweichender Bauweise, im Sinne einer offenen Bauweise ohne Begrenzung einer Gebäudelänge fest. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird durch folgende Festsetzungen begrenzt:
Grundflächenzahl (GRZ): 0,6, Geschossflächenzahl (GFZ): 1,2.
Im vorliegenden Fall bestimmt der rechtskräftige Bebauungsplan die Art und das Maß der baulichen Nutzung. Weitere Erläuterungen und verbindliche Entscheidungen zur zulässigen baulichen Nutzung des Grundstücks können nur durch die zuständigen Bauaufsichtsbehörden erteilt werden.
Der aktuell gültige Bebauungsplan setzt für das Grundstück als bauliche Nutzung Mischgebiet mit zweigeschossiger Bebauungsmöglichkeit, abweichender Bauweise, im Sinne einer offenen Bauweise ohne Begrenzung einer Gebäudelänge fest. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird durch folgende Festsetzungen begrenzt:
Grundflächenzahl (GRZ): 0,6, Geschossflächenzahl (GFZ): 1,2.
Im vorliegenden Fall bestimmt der rechtskräftige Bebauungsplan die Art und das Maß der baulichen Nutzung. Weitere Erläuterungen und verbindliche Entscheidungen zur zulässigen baulichen Nutzung des Grundstücks können nur durch die zuständigen Bauaufsichtsbehörden erteilt werden.
Anbieter kontaktieren
Anbieter
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften BL 2/ BL 2114
Waterloostraße 4
30169 Hannover
Kontakt
Telefon | +49 511 76351253 |
Website | www.immobilien.niedersachsen.de |