Doppelhaushälfte mit Ausbaureserve
12.000 €
Kaufpreis
72 m²
Wohnfläche
4
Zimmer
immobilien.de Nr.: 8790467
Objektnummer: 19314#vV6vJI
Preise & Kosten
Kaufpreis | 12.000 € |
Nebenkosten | keine Angabe |
Größe & Zustand
Wohnfläche | 72 m² |
Grundstücksfläche | 206 m² |
Zimmer | 4 |
Letzte Modernisierung | ca. 1985 |
Verfügbar ab | Sofort |
Zustand | Sanierungsbeduerftig |
Energie
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Ausstellungsdatum | 19. 02. 2024 |
Gültig bis | 18.02.2034 |
Energieeffizienzklasse | H |
Endenergiebedarf | 823.1 |
Wesentlicher Energieträger | Gas |
Energieträger/Befeuerung | Gas |
Objektbeschreibung
Bei dem Objekt handelt es sich um ein 206m² großes Grundstück, welches mit einer 2- geschossigen Wohnhaushälfte und einem Stallanbau bebaut ist. Von der Straße führt ein ca. 1,5m breiter und ca.15m langer Grundstücksstreifen zu dem Wohnhaus, es ist also nicht direkt anfahrbar und es besteht keine Möglichkeit einen Stellplatz für einen Pkw anzulegen. Das Gebäude wurde in Fachwerkbauweise und mit Holzlehmdecken vermutlich um ca. 1850 errichtet. Die Wohnfläche beträgt ca. 72m². Es liegt eine Teilunterkellerung vor.
Die Immobilie ist an elektrischen Strom, Wasser und Gas aus der öffentlichen Versorgung, sowie an den Kanal angeschlossen.
Es ist keine Heizungsanlage vorhanden, lediglich zwei Einzelöfen, einer in der Küche und einer im Wohnzimmer. Beide sind jedoch abgängig.
Im Erdgeschoss erreicht man über einen Flur die Küche, ein Wohnzimmer sowie einen kleinen Abstellraum. Eine Waschküche ist nur von außen erreichbar. Im Obergeschoss sind drei weitere Wohn- bzw. Schlafräume, wovon eines ein Durchgangszimmer ist, sowie das Bad.
Das Haus verfügt über einige Ausbaureserven. So sind die zwei Räume im Dachgeschoss noch nicht für Wohnzwecke hergerichtet. Und auch die Räume, die bisher nur von außen erreichbar sind, bieten Erweiterungspotenzial. Hier könnte es jedoch Schwierigkeiten bzgl. einer Baugenehmigung geben, da die nötigen Grenzabstände nicht gegeben sind. Eine Bauvoranfrage könnte hier Abhilfe schaffen.
Der Liegenschaftskarte ist zu entnehmen, dass nur ein sehr geringer Grenzabstand bei Bau der Immobilie eingehalten wurde. Außerdem besteht seitens des angrenzenden Nachbarn ein kleiner Überbau des Vorbaus.
Die Giebelseite des Hauses mit Eternitplatten verkleidet, die vermutlich asbesthaltig sind. Der Vorbau des Hauseingangs ist abgängig und die Wellenplattenelemente vermutlich ebenfalls asbesthaltig. Die Treppenstufen, die zur Haustür führen, sind unsachgerecht angearbeitet, uneben und durch Unkrautbewuchs stark beschädigt. Die Holzfachwerkkonstruktion ist verwittert und weist vereinzelte Feuchtigkeitsschäden auf, außerdem ist das Gefache teilweise lose und droht herauszufallen. Bei der Holz-Kellerdecke ist ein starker Holzwurmbefall erkennbar. Inwieweit der Holzwurmbefall vorgedrungen ist und ob die Tragkonstruktion beeinträchtigt ist, kann auf Grund der Beläge, Verkleidungen und Möblierung keine Aussage getroffen werden. Bei der Dachstuhlkonstruktion wurden augenscheinlich sehr dünne Sparren verbaut, ein Feuchtigkeitsschaden kann aufgrund eines Loches im Dach ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Sowohl aufgrund dessen, als auch bezüglich des Holzwurmbefalls, wird empfohlen die Tragfähigkeit durch einen fachkundigen Tragwerksplaner überprüfen zu lassen. Der Hof ist stark zugewachsen.
Die Holzdecke der Scheune ist teilweise eingestürzt und droht weiter einzustürzen. Generell ist der Anbau als abgängig zu bewerten. In der Scheune steht ein alter Öltank. Mutmaßlich ist noch Öl im Tank vorhanden. Unter dem Tank ist ein dunkler Fleck erkennbar, es ist also nicht auszuschließen, dass Öl aus dem Tank ausgetreten ist und hat den Boden verunreinigt. Da die Scheune aufgrund der instabilen Decke nicht betreten wurde, konnte nur aus der Ferne nachgesehen werden. Der Tank muss vom Käufer entfernt werden. Außerdem fehlt zum angrenzenden Nachbarn die Brandwand. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich betont, dass dies keine abschließende Aufzählung der Mängel ist.
Generell besteht bei dem Wohnhaus ein hoher Sanierungs- und Modernisierungsstau.
Die Immobilie ist an elektrischen Strom, Wasser und Gas aus der öffentlichen Versorgung, sowie an den Kanal angeschlossen.
Es ist keine Heizungsanlage vorhanden, lediglich zwei Einzelöfen, einer in der Küche und einer im Wohnzimmer. Beide sind jedoch abgängig.
Im Erdgeschoss erreicht man über einen Flur die Küche, ein Wohnzimmer sowie einen kleinen Abstellraum. Eine Waschküche ist nur von außen erreichbar. Im Obergeschoss sind drei weitere Wohn- bzw. Schlafräume, wovon eines ein Durchgangszimmer ist, sowie das Bad.
Das Haus verfügt über einige Ausbaureserven. So sind die zwei Räume im Dachgeschoss noch nicht für Wohnzwecke hergerichtet. Und auch die Räume, die bisher nur von außen erreichbar sind, bieten Erweiterungspotenzial. Hier könnte es jedoch Schwierigkeiten bzgl. einer Baugenehmigung geben, da die nötigen Grenzabstände nicht gegeben sind. Eine Bauvoranfrage könnte hier Abhilfe schaffen.
Der Liegenschaftskarte ist zu entnehmen, dass nur ein sehr geringer Grenzabstand bei Bau der Immobilie eingehalten wurde. Außerdem besteht seitens des angrenzenden Nachbarn ein kleiner Überbau des Vorbaus.
Die Giebelseite des Hauses mit Eternitplatten verkleidet, die vermutlich asbesthaltig sind. Der Vorbau des Hauseingangs ist abgängig und die Wellenplattenelemente vermutlich ebenfalls asbesthaltig. Die Treppenstufen, die zur Haustür führen, sind unsachgerecht angearbeitet, uneben und durch Unkrautbewuchs stark beschädigt. Die Holzfachwerkkonstruktion ist verwittert und weist vereinzelte Feuchtigkeitsschäden auf, außerdem ist das Gefache teilweise lose und droht herauszufallen. Bei der Holz-Kellerdecke ist ein starker Holzwurmbefall erkennbar. Inwieweit der Holzwurmbefall vorgedrungen ist und ob die Tragkonstruktion beeinträchtigt ist, kann auf Grund der Beläge, Verkleidungen und Möblierung keine Aussage getroffen werden. Bei der Dachstuhlkonstruktion wurden augenscheinlich sehr dünne Sparren verbaut, ein Feuchtigkeitsschaden kann aufgrund eines Loches im Dach ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Sowohl aufgrund dessen, als auch bezüglich des Holzwurmbefalls, wird empfohlen die Tragfähigkeit durch einen fachkundigen Tragwerksplaner überprüfen zu lassen. Der Hof ist stark zugewachsen.
Die Holzdecke der Scheune ist teilweise eingestürzt und droht weiter einzustürzen. Generell ist der Anbau als abgängig zu bewerten. In der Scheune steht ein alter Öltank. Mutmaßlich ist noch Öl im Tank vorhanden. Unter dem Tank ist ein dunkler Fleck erkennbar, es ist also nicht auszuschließen, dass Öl aus dem Tank ausgetreten ist und hat den Boden verunreinigt. Da die Scheune aufgrund der instabilen Decke nicht betreten wurde, konnte nur aus der Ferne nachgesehen werden. Der Tank muss vom Käufer entfernt werden. Außerdem fehlt zum angrenzenden Nachbarn die Brandwand. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich betont, dass dies keine abschließende Aufzählung der Mängel ist.
Generell besteht bei dem Wohnhaus ein hoher Sanierungs- und Modernisierungsstau.
Ausstattung
Anzahl der Etagen im Haus | 2 |
Bad | 1 |
Keller |
Sonstige Informationen
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen.
Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Der Verkauf erfolgt im aktuellen und ungeräumten Zustand.
Mitverkauft werden das auf dem Grundstück und im Gebäude befindliche Mobiliar, ggfls. vorhandene Brennstoffvorräte, der Haus- und Unrat sowie alle auf dem Grundstück und im Gebäude befindlichen sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Gebote werden bis zum 15.12.2024 erbeten.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes Niedersachsen eingegangen sein.
Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden der materieller oder ideeller Art beziehen, dich durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Der Verkauf erfolgt im aktuellen und ungeräumten Zustand.
Mitverkauft werden das auf dem Grundstück und im Gebäude befindliche Mobiliar, ggfls. vorhandene Brennstoffvorräte, der Haus- und Unrat sowie alle auf dem Grundstück und im Gebäude befindlichen sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Gebote werden bis zum 15.12.2024 erbeten.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes Niedersachsen eingegangen sein.
Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden der materieller oder ideeller Art beziehen, dich durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Lage des Objektes
Die Immobilie liegt im älteren Ortsrandbereich von Seinstedt. Ein Ortsteil der Gemeinde Börßum im Landkreis Wolfenbüttel in Niedersachsen.
Mit dem in unmittelbarer Nähe zum Haus abfahrenden Bus erreicht man stündlich das 5 km entfernte Börßum. Dort findet man Schulen, Ärzte und Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Die nächstgelegenen größeren Städte sind Wolfenbüttel (ca. 17 km entfernt), Salzgitter (ca. 27 km entfernt) und Braunschweig (ca. 35 km entfernt). Bis zur nächsten Bundesstraße B82 sind es es nur 150 m, bis zur nächsten Autobahnzufahrt der A36 Schladen-Nord sind es ca. 10 km.
Mit dem in unmittelbarer Nähe zum Haus abfahrenden Bus erreicht man stündlich das 5 km entfernte Börßum. Dort findet man Schulen, Ärzte und Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Die nächstgelegenen größeren Städte sind Wolfenbüttel (ca. 17 km entfernt), Salzgitter (ca. 27 km entfernt) und Braunschweig (ca. 35 km entfernt). Bis zur nächsten Bundesstraße B82 sind es es nur 150 m, bis zur nächsten Autobahnzufahrt der A36 Schladen-Nord sind es ca. 10 km.
Anbieter kontaktieren
Anbieter
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften BL 2/ BL 2114
Waterloostraße 4
30169 Hannover
Kontakt
Telefon | +49 511 76351-233 |
Fax | +49 511 76351-197 |
Website | www.immobilien.niedersachsen.de |