Großzügiges Zweifamilienhaus mit viel Platz in Goslar - Immenrode!
195.000 €
Kaufpreis
233 m²
Wohnfläche
591 m²
Nutzfläche
10
Zimmer
immobilien.de Nr.: 8655546
Objektnummer: 19606#vV6vJI
Preise & Kosten
Kaufpreis | 195.000 € |
Nebenkosten | keine Angabe |
Größe & Zustand
Wohnfläche | 233 m² |
Nutzfläche | 591 m² |
Grundstücksfläche | 1.523 m² |
Zimmer | 10 |
Baujahr | 1905 |
Verfügbar ab | keine Angabe |
Energie
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Ausstellungsdatum | 14. 06. 2024 |
Gültig bis | 13.06.2034 |
Baujahr (laut Energieausweis) | 1905 |
Endenergiebedarf | 336.3 |
Wesentlicher Energieträger | Strom |
Energieträger/Befeuerung | Elektro |
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein zweigeschossiges, teilunterkellertes Zweifamilienhaus nebst Nebengebäuden auf einem nahezu rechteckigen, 1.523 m² großen Grundstück. Das vermutlich im Jahr 1905 errichtete Wohngebäude verfügt insgesamt über 7 Zimmer, Küche, Bad auf einer Wohnfläche von ca.140 m² im Hauptgebäude und 3 1/2 Zimmer, Küche und Bad auf einer Wohnfläche von ca. 95 m² im Anbau.
Auf dem großzügigen Grundstück mit Hoffläche befinden sich außerdem eine Scheune (Umbau/Erweiterung 1954) sowie ein weiterer Lagerraum/Schuppen.
Für den betreffenden Grundstücksbereich ist kein Bebauungsplan vorhanden. Die Zulässigkeit von (Neu-) Bauvorhaben richtet sich damit nach § 34 BauGB. Es wird empfohlen, gegebenenfalls erforderliche Auskünfte bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde (Landkreis Goslar) einzuholen.
Im Baulastenverzeichnis der Stadt Goslar ist eine Vereinigungsbaulast eingetragen, die sich jedoch nicht wertmindernd auf die Immobilie auswirkt (Vereinigung mehrerer Flurstücke zu einem Baugrundstück).
Im Grundbuch ist ein Wegerecht für den Eigentümer des hinterliegenden Grundstücks eingetragen. Außerdem besteht für das Land Niedersachsen ein Recht zur Feststellung und Hebung von Bodenschätzen und Bodenfunden.
Auf dem großzügigen Grundstück mit Hoffläche befinden sich außerdem eine Scheune (Umbau/Erweiterung 1954) sowie ein weiterer Lagerraum/Schuppen.
Für den betreffenden Grundstücksbereich ist kein Bebauungsplan vorhanden. Die Zulässigkeit von (Neu-) Bauvorhaben richtet sich damit nach § 34 BauGB. Es wird empfohlen, gegebenenfalls erforderliche Auskünfte bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde (Landkreis Goslar) einzuholen.
Im Baulastenverzeichnis der Stadt Goslar ist eine Vereinigungsbaulast eingetragen, die sich jedoch nicht wertmindernd auf die Immobilie auswirkt (Vereinigung mehrerer Flurstücke zu einem Baugrundstück).
Im Grundbuch ist ein Wegerecht für den Eigentümer des hinterliegenden Grundstücks eingetragen. Außerdem besteht für das Land Niedersachsen ein Recht zur Feststellung und Hebung von Bodenschätzen und Bodenfunden.
Ausstattung
Anzahl der Etagen im Haus | 2 |
Balkone | 1 |
Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Massivbau, der an der Giebelseite des Anbaus sowie zur Straßenfront hin mit Faserzementplatten verkleidet ist. Die Wände zur Hofseite hin bestehen aus Holzfachwerk mit Ausfachungen.
Die zentrale Trinkwasserversorgung ist über den Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz gesichert, das Abwasser wird über das kommunale Abwassernetz abgeleitet.
Die Beheizung erfolgt über eine elektrische Nachtspeicherheizung und Einzelöfen mit festem Brennstoff (Holz), die Warmwasserversorgung zentral über die Heizung (Durchlauferhitzer Elektro).
Der bauliche Zustand der Gebäude ist insgesamt gut.
Es wird darauf hingewiesen, dass Teile der Außenflächen zur Zeit zu Lagerzwecken durch den Nachbarn genutzt werden.
Die zentrale Trinkwasserversorgung ist über den Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz gesichert, das Abwasser wird über das kommunale Abwassernetz abgeleitet.
Die Beheizung erfolgt über eine elektrische Nachtspeicherheizung und Einzelöfen mit festem Brennstoff (Holz), die Warmwasserversorgung zentral über die Heizung (Durchlauferhitzer Elektro).
Der bauliche Zustand der Gebäude ist insgesamt gut.
Es wird darauf hingewiesen, dass Teile der Außenflächen zur Zeit zu Lagerzwecken durch den Nachbarn genutzt werden.
Sonstige Informationen
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen.
Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Der Verkauf erfolgt im aktuellen und ungeräumten Zustand.
Mitverkauft werden das auf dem Grundstück und im Gebäude befindliche Mobiliar, ggfls. vorhandene Brennstoffvorräte, der Haus- und Unrat sowie alle auf dem Grundstück und im Gebäude befindlichen sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Interessenten sind aufgefordert, schriftliche Kaufpreisangebote auf einem gesonderten Vordruck abzugeben.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes Niedersachsen eingegangen sein.
Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden der materieller oder ideeller Art beziehen, dich durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Der Verkauf erfolgt im aktuellen und ungeräumten Zustand.
Mitverkauft werden das auf dem Grundstück und im Gebäude befindliche Mobiliar, ggfls. vorhandene Brennstoffvorräte, der Haus- und Unrat sowie alle auf dem Grundstück und im Gebäude befindlichen sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Interessenten sind aufgefordert, schriftliche Kaufpreisangebote auf einem gesonderten Vordruck abzugeben.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes Niedersachsen eingegangen sein.
Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden der materieller oder ideeller Art beziehen, dich durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Lage des Objektes
Die Immobilie befindet sich in zentraler Lage an der Ortsdurchfahrt in Goslar, Ortsteil Immenrode. Immenrode ist überwiegend wohnbaulich genutzt. Das Grundstück ist von der Straße aus leicht ansteigend.
Die nächstgelegenen größeren Städte sind Goslar und Bad Harzburg. Die Bundesstraße B 82 befindet sich in unmittelbarer Nähe.
In ca. 5 km Entfernung befinden sich in der Ortsmitte Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie die Stadtverwaltung. Schulen, Ärzte sowie eine Bushaltestelle erreicht man fußläufig.
Die nächstgelegenen größeren Städte sind Goslar und Bad Harzburg. Die Bundesstraße B 82 befindet sich in unmittelbarer Nähe.
In ca. 5 km Entfernung befinden sich in der Ortsmitte Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie die Stadtverwaltung. Schulen, Ärzte sowie eine Bushaltestelle erreicht man fußläufig.
Anbieter kontaktieren
Anbieter
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften BL 2/ BL 2114
Waterloostraße 4
30169 Hannover
Kontakt
Telefon | +49 531 1211501 |
Website | www.immobilien.niedersachsen.de |