Bieterverfahren: Große Grünlandfläche 17.119 m² plus Zuwegung

25.000 €
Kaufpreis
immobilien.de Nr.: 8871023 Objektnummer: 19844#vV6vJI
karte mit grenzen
luftbild 5-2
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räumliche lage gemeindegebiet
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Preise & Kosten

Kaufpreis 25.000 €
Nebenkosten keine Angabe

Größe & Zustand

Grundstücksfläche 17.830 m²
Verfügbar ab keine Angabe

Objektbeschreibung

Bei dem hier angebotenen Grundstück handelt es sich um zwei Flurstücke in der Gemarkung Jheringsfehn, Flur 9, Flurstücke 5/2 und 6. Das Flurstück 5/2 wurde mit 17.119 m² vermessen, das Flurstück 6 mit 711 m². Bei Flurstück 6 handelt es sich um einen langgezogenen schmalen (3 m Breite) Streifen, der einmal als Zuwegung diente, inzwischen aber mit Gehölzen bestanden ist.
Die Bodenschätzung für das Flurstück 5/2 enthält gemäß Liegenschaftsnachweis die folgenden Ergebnisse:
14 694 m² Grünland (Gr), Bodenart Moor (Mo), Bodenstufe (II), Klimastufe 8° C und darüber (a), Wasserstufe (3), Grünlandgrundzahl 30, Grünlandzahl 30
Ertragsmesszahl 4408
2 425 m² Grünland (Gr), Bodenart Sand, Moor (SMo), Bodenstufe Misch- und Schichtböden sowie künstlich veränderte Böden (-), Klimastufe 8° C und darüber (a),
Wasserstufe (3), Grünlandgrundzahl 32, Grünlandzahl 32 Ertragsmesszahl 776
Gesamtertragsmesszahl 5184

Das Verkehrswertgutachten führt zum Bodenwert aus: "Das Grundstück ist leicht eben. Der südwestliche Bereich ist etwas tiefer liegend. Der Kulturzustand ist aufgrund des stark moorigen Bodens mangelhaft. Es wachsen moortypische Pflanzen, wie z. B. Binsen. Außerdem gibt es einige Feuchtstellen, insbesondere bei nasser Witterung. Es ist möglich, dass zukünftig der vorherrschende Kulturzustand aus naturschutzrechtlichen Gründen mit Bewirtschaftungsauflagen geschützt wird."

Der angegebene "Kaufpreis" ist eine Preisvorstellung, die dem gutachterlich festgestellten Verkehrswert entspricht. Die Veräußerung erfolgt im Gebotsverfahren.

Sonstige Informationen

Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen.

Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Mitverkauft werden ggf. auf dem Grundstück befindlichen sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.

Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.

Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.

Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden der materieller oder ideeller Art beziehen, dich durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Objektstandort

26802 Moormerland

Lage des Objektes

Das Objekt (Flurstück 5/2 und 6) liegt im Ortsteil Jheringsfehn der Gemeinde Moormerland am Kiefelder Weg und wird durch die Straße „Kiefelder Weg“ erschlossen. Dabei handelt es sich um eine einspurige einfach befestigte (Schotter) Anliegerstraße ohne Rad- / Fußweg. Die Entfernung zum Zentrum der Gemeinde Moormerland beträgt ca. 7 km.

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Anbieter

Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften BL 2/ BL 2114
Waterloostraße 4
30169 Hannover

Ansprechpartner/in

Herr Andreas Janke
Weitere Anbieterdaten