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Sanierungspflicht: Darauf müssen Immobilienbesitzer achten

28.11.2024 | Der Kauf einer Immobilie verpflichtet zu gewissen Sanierungen. Das ist im GEG, dem Gebäudeenergiegesetz hinterlegt. Das Gesetz sieht mitunter vor, dass Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern im Rahmen von energetischen Sanierungen verpflichtende Maßnahmen in Betracht ziehen müssen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Immobilie vor dem 1. Februar 2022 vom Besitzer selbst bewohnt wurde. Dann besteht keine zwingende Sanierungspflicht. Doch was hat es mit dieser Pflicht auf sich und was sollten Immobilienbesitzer bedenken?

Sanierungspflicht: Darauf müssen Immobilienbesitzer achten. Foto: Pexels / Pixabay.com
Sanierungspflicht: Darauf müssen Immobilienbesitzer achten. Foto: Pexels / Pixabay.com

Das müssen Eigentümer hinsichtlich der Sanierungspflicht berücksichtigen

Eigentümer, die sich eine Immobilie zugelegt haben, können von der Sanierungspflicht betroffen sein. Diese besagt laut § 47 GEG, dass im obersten Geschoss eine Dämmung zu erfolgen hat. Wird dieses Geschoss nicht bewohnt, muss zumindest die Geschossdecke zur darunter liegenden Wohnung gedämmt werden. Dabei sind die Mindestanforderungen hinsichtlich des Wärmeschutzes zu erfüllen und der Wärmedurchgangskoeffizient zu kontrollieren, der nicht über 0,24 W/m²K liegen darf. Wer mag, kann auch das gesamte Dach dämmen. Vor allem bei Altbauten kann es zu reichlich Bauschutt während der Baumaßnahmen kommen. Es ist ratsam, eine Fachfirma mit der Dämmung zu beauftragen. Ebenso ist ein Containerdienst sinnvoll, damit der Bauschutt umwelt- und fachgerecht entsorgt werden kann.

Laut § 71 GEG sind auch wasserführende Rohre zu dämmen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Keller ungewöhnlich warm ist. Das liegt an ungedämmten Warmwasserrohren. Diese sind zu dämmen, da hier konkrete Vorgaben zur Dämmschicht vorliegen. Auch in diesem Rahmen ist es sinnvoll, Experten zu beauftragen, die genau die richtige Dicke und Wirksamkeit der Dämmung beachten.

Darüber hinaus sind die Heizungsanlagen genau zu kontrollieren. Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen laut Gesetz ausgetauscht werden. Ausnahmen gibt es nur für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Dient zudem die alte Heizung nur der Warmwassererzeugung oder zur Beheizung einzelner Räume, ist ein Austausch auch nicht nötig.

Hinweis: Eigentümer, die ihrer Sanierungspflicht nicht nachkommen, müssen unter Umständen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Was ist beim Heizungsaustausch zu beachten?

Eine Heizung, die nach dem 01.01.2024 erneuert wird, sollte mindestens zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Auch dieser Punkt ist im Gebäudeenergiegesetz 2024 festgesetzt. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für denkmalgeschützte Gebäude oder alte Häuser, sondern nur für Neubauten in ausgewiesenen Neubauregionen. Für ältere Häuser sind andere Richtlinien ausgewiesen. Demnach können auch bestehende Heizungsanlagen weiterbetrieben und erst bei einem Defekt ausgetauscht werden.

Eine Umrüstung auf klimafreundliche Heizungsanlagen ist im GEG an die jeweilige Wärmeplanung der Kommune geknüpft. Plant eine Kommune ein klimaneutrales Gesetz, so ist es den Hauseigentümern möglich, weiterhin Gasheizungen zu nutzen, wenn diese mit Wasserstoff laufen. Sehen die Gesetze andere Maßgaben vor, ist innerhalb einer Übergangsfrist eine neue Heizung zu installieren, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Welche Technologie Eigentümer präferieren, hängt vom eigenen Bedarf ab. Für einen Heizungsaustausch können Immobilienbesitzer bei Bedarf Förderungen beantragen. Die Grundförderung spart rund 30 Prozent der entstandenen Kosten ein, eine maximale Förderung ist sogar mit bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten möglich. Dazu gehören in erster Linie solarthermische Anlagen, elektrische Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen oder wasserstofffähige Heizungen.

Der Kauf einer Immobilie bietet viele Vorteile, kann aber auch an Sanierungspflichten gekoppelt sein. Es ist von Vorteil, wenn sich Interessierte daher die Immobilie im Vorfeld genau ansehen und Experten involvieren, die genau ermitteln können, welche Sanierungen nötig und vom Gesetz vorgeschrieben sind.

Autor: ik.pr.

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