Mietverhältnis: Ist das Rauchen in der Wohnung erlaubt? Foto: Pixabay.com
Rauchen in Wohnungen: Dürfen Vermieter das Mietverhältnis kündigen?
Das deutsche Recht sieht vor, dass Mieter in ihren eigenen Wohnungen dürfen. Das hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2005 festgelegt. Trotzdem ist es Vermietern möglich, unter gewissen Voraussetzungen das Rauchen in den Mietwohnungen zu verbieten. Das kann natürlich durchaus zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führen, die sich fragen, ist das Rauchen in Wohnungen erlaubt? Dabei gilt es einiges zu beachten.Vermieter dürfen ein Mietverhältnis kündigen, wenn Mieter zu viel rauchen und dadurch andere Mietparteien stören. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn Mieter unverhältnismäßig viel rauchen und der Geruch sogar in den Flur oder andere Mietwohnungen zieht. Ist dies der Fall, darf der Vermieter nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs VIII ZR 186/14 eine Mietpartei sogar fristlos kündigen, wenn dieser das Rauchverhalten nicht einschränkt. Dabei haben Vermieter zu beweisen, dass das Rauchverhalten überhand nimmt und der Hausfrieden in besonders hohem Maße gestört wird.
Dürfen Mieter ungestört auf ihrem Balkon rauchen?
Es ist grundsätzlich nicht verboten, dass Mieter in ihrer eigenen Wohnung rauchen dürfen. In diesem Rahmen gehört auch der Balkon, sofern er vorhanden ist. Allerdings kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass andere Mietparteien sich durch häufiges Rauchen belästigt fühlen. Es ist also nicht zumutbar, dass weitere in einem Mietshaus wohnenden Parteien dauerhaft den Rauch ihrer Nachbarn erdulden müssen. Auch in diesem Fall gibt es ein Urteil vom Bundesgerichtshof, das sich auf bestimmte Zeiten bezieht, in denen Mietparteien auf dem Balkon rauchen dürfen (V ZR 110/14). Die genauen Zeiten dürfen Vermieter festlegen oder das Rauchen gänzlich verbieten, wenn der Rauch die Gesundheit anderer Mietparteien gefährdet.Wer muss Rauchschäden in Mietwohnungen bezahlen?
Es ist ein leidiges Thema, das viele Vermieter kennen: Nach einem Auszug von Mietern, die über viele Jahre in einer Wohnung geraucht haben, bleiben Rauchschäden zurück. Oftmals haben sich Nikotin und Gerüche vor allem auf Tapeten, Fensterrahmen und Türen festgesetzt. Sehr zum Ärger des Vermieters, der die Wohnung neu vermieten möchte. Allerdings kann der Vermieter nur dann Schadensersatz von stark rauchenden Mietern einfordern, wenn der Zigarettenrauch starke Substanzschäden hinterlassen hat. Dennoch kann der Vermieter einfordern, dass der Mieter die Wohnung renoviert. Das Streichen von Wänden, Fensterrahmen sowie Türen ist daher möglich.Hinweis: Bei möblierten Wohnungen darf der Vermieter Schäden an Möbeln, Teppichen und Wohnungen durch Einbehalten der Kaution regulieren. Hier ist jedoch die Wertermittlung genau zu beachten. Eine gesetzlich festgesetzte Höhe für die Kostenregulierung besteht nicht, sodass diese im Bedarfsfall von Gutachtern oder einem Gericht geregelt werden muss.
Damit es nicht zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter kommen muss, können beide Parteien bereits im Vorfeld das Rauchen in der Mietwohnung abklären. Vermieter können in Verträgen ein Rauchverbot inkludieren. Ist dieser Punkt nicht im Vertrag enthalten, dürfen Mieter in den Wohnräumen rauchen. Allerdings ist Rücksichtnahme gegenüber anderen Mietparteien angebracht, um den Hausfrieden nicht zu stören und andere Nachbarn nicht zu belästigen.
468865/2153