Exposé

Objektart: Hallen / Lager / Produktion » Halle » Miete
Standort: Hallen / Lager / Produktion » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Traumgewerbe in Traumlage! BEATE PROTZE IMMOBILIEN


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 6984368

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 2,5 €
 

Flächen

Nutzfläche 235 m²
Gesamtfläche 729 m²
 

Objekt Adresse

01279 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab ab sofort

Objektbeschreibung

Auf dem Gelände der Werft Laubegast steht eine denkmalgeschützte Produktionshalle mit Büro von ca. 729 m².

Die Lager- und Büroräume befinden sich unterhalb der Hallendecke und das Filetstück des Objektes ist das Büro mit Loftcharakter im ersten Obergeschoss. Dieses verfügt neben der Graßfläche über vier Einzelbüros, einen Besprechnungsraum und Empore sowie eine Technikfläche.

Eine technische Sanierung des Gebäudes wurde 2014 durchgeführt.

40 Parkplätze stehen am Objekt zur Verfügung.

Ausstattung

- 2 Grundstückszufahrten
- Brandmeldeanlage
- Stellplätze am Objekt
- hohe Decken mit Industriecharakter
- Galeriefläche
- verglaste Einzelbüros
- helles Raumklima
- Sanitärbereich, Lager, Küche
- Glasfaseranschluss

Lage des Objektes

Der Stadtteil Laubegast liegt im Dresdner Osten und ist ein beliebtes Wohn- und Geschäftsviertel. Angesehene Dresdner Bürger wollten aus der Enge der Innenstadt hinaus, ins Grüne, ohne auf die Stadtnähe zu verzichten. Sie hinterließen zahlreiche große Villen, die heute das Stadtbild von Laubegast prägen. Der Stadtteil verfügt über eine hervorragende Infrastruktur und eine optimale Verkehrsanbindung durch die Straßenbahnen 4 und 6.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihr Ansprechpartner: Philipp Hennig Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612-30 Fax: 0351 43612-40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.