Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Historisches Ambiente! BEATE PROTZE IMMOBILIEN


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8985088

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 2 €
Mietpreis pro m² 12 €
 

Flächen

Gesamtfläche 201 m²
Bürofläche 201 m²
Fläche teilbar ab 71 m²
 
Maklerprovision 1,19 Monatsmieten
 

Objekt Adresse

01097 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab ab sofort

Objektbeschreibung

Zur Anmietung steht eine repräsentative Bürofläche von insgesamt ca. 201 m². Die Einheit verteilt sich mit ca. 130 m² auf das 1. Obergeschoss und ca. 71 m² auf das 2. Obergeschoss und kann auch getrennt angemietet werden.

Der barocke Hauseingang verleiht dem Gebäude einen besonderen Charme und sorgt für einen stilvollen ersten Eindruck.

Zwei moderne Teeküchen stehen zur Nutzung bereit und können gegen Ablöse übernommen werden.

Ausstattung

- barocker Hauseingang
- repräsentative Büroeinheiten
- Laminatboden
- teilweise Glastüren und Beleuchtung
- Datenverkabelung
- Serverraum im 1.OG
- 2 moderne Teeküchen (gegen Ablöse)
- getrennte Sanitäranlagen (im 2. OG gemeinschaftlich)

Lage des Objektes

Die Innere Neustadt liegt fast halbkreisförmig umschlossen in einem Elbbogen gegenüber der Inneren Altstadt. Vier Brücken verbinden den Stadtteil mit dem südlichen Ufer. Die Straßen, die über die Brücken führen, durchqueren die Innere Neustadt und laufen alle mehr oder weniger gerade auf den Albertplatz zu. Dieser befindet sich am nördlichen Ende des Stadtteils und ist der Fokus fast aller wichtiger Straßen.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612 30 Fax: 0351 43612 40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.