Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Kurländer Palais! BEATE PROTZE IMMOBILIEN


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8976381

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 3,86 €
Mietpreis pro m² 10 €
 

Flächen

Gesamtfläche 158 m²
Bürofläche 158 m²
Fläche teilbar ab 17 m²
 
Maklerprovision 1,19 Monatsmieten
 

Objekt Adresse

01067 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab ab sofort

Objektbeschreibung

Zur Anmietung stehen vier repräsentative Büroräume im Dachgeschoss eines Kulturdenkmals. Die Räumlichkeiten sind gehoben ausgestattet und können sofort bezogen werden.

Folgende Büroräume stehen zur Verfügung:
- 69,95 m²
- 17,40 m²
- 34,70 m²
- 36,10 m²

Bei Bedarf können drei PKW-Stellplätze mit angemietet werden.

Ausstattung

- repräsentative Büroräume
- Fliesenboden
- gemeinschaftliche Nutzung der Einbauküche, der getrennten Sanitärbereiche und des Konferenzraumes
- Cat7-Datenverkabelung
- LED-Beleuchtung
- Designtüren
- Fußbodenheizung
- Abstellraum
- Außenstellplätze

Lage des Objektes

Die Dresdner Altstadt - mitten in der schönen Elbmetropole, wo Kultur, Erholung und Shopping nah beieinander liegen. Die Altstadt reizt vor allem durch den Kontrast von Wohn- und Geschäftslage und dem kulturellen Zentrum. Viele Sehenswürdigkeiten und Restaurants befinden sich im Umfeld des Geschäftsgebäudes.

Die Hauptverkehrsknotenpunkte bilden der Pirnaische Platz und der Postplatz. Die Haltestellen der Straßenbahnen 1, 2, 4, 8, 9, 10, 11 und 12 und der Buslinien 75, 82 und 94 sind fußläufig sehr schnell zu erreichen und führen in alle Richtungen der Stadt Dresden.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihr Ansprechpartner: Moussa Al-Sattah Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612 30 Fax: 0351 43612 40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.