Exposé
Objektart:
Grundstück
» Freizeit
» Kauf
Standort: Grundstück »
Deutschland » Niedersachsen » Northeim (Kreis) » Einbeck
Kleingartengrundstück am Stadtrand von Einbeck

Gartenfläche mit Gartenhaus
Angeboten von:
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften BL 2/ BL 2114
Waterloostraße 4
30169 Hannover
Deutschland
Telefon:+49 511 76351-233
Fax:+49 511 76351-197
Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt fürBau und Liegenschaften, Landesliegenschaftsfonds Niederlassung Göttingen
Herr Stephan Schamuhn
Telefon: | +49 551 99965903 |
Das Wichtigste auf einen Blick:
Objektnummer: | 8974873 |
Preise
Kaufpreis | 4.500 € |
Nebenkosten | keine Angabe |
Flächen
Grundstücksfläche | 809 m² |
Objekt Adresse
37574 Einbeck
Sonstige Angaben
Verfügbar ab | keine Angabe |
Objektbeschreibung
Das Land Niedersachsen bietet ein Kleingartengrundstück südöstlich des Stadtkerns von Einbeck (Südniedersachsen) zum Kauf an. Die Umgebung wird durch Kleingartenanlagen und landwirtschaftliche Nutzungen geprägt.
Das Grundstück wird durch einen unbefestigten Weg erschlossen.
Die insgesamt 809 m² große Liegenschaft ist in einfacher Weise umzäunt und mit einem massiven Gartenhaus bebaut, welches einen schlechten baulichen Zustandes aufzeigt.
Das gesamte Grundstück ist verwildert und mit Vegetation aller Art überwuchert. Für eine entsprechende Kleingartennutzung muss die vorhandene Vegetation auf ein übliches Maß zurückgeführt werden.
Ferner sind im Gartenhaus wie auch im Außenbereich Müll, Unrat und Gegenstände unterschiedlichster Art gelagert. Nicht ausgeschlossen werden kann dabei, dass sich hierunter ggf. auch schadhafte Stoffe befinden könnten.
Eine Verpachtung ist dem Land nicht bekannt, kann aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Nach dem entsprechenden Flächennutzungsplan der Stadt Einbeck liegt die Verkaufsfläche in einem Gebiet, das als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ dargestellt ist. Ferner liegt es im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet „Ilme“, sowie im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet „Krummes Wasser und Hillebach“.
Ein Besichtigungstermin wird nicht angeboten!
Das Grundstück wird durch einen unbefestigten Weg erschlossen.
Die insgesamt 809 m² große Liegenschaft ist in einfacher Weise umzäunt und mit einem massiven Gartenhaus bebaut, welches einen schlechten baulichen Zustandes aufzeigt.
Das gesamte Grundstück ist verwildert und mit Vegetation aller Art überwuchert. Für eine entsprechende Kleingartennutzung muss die vorhandene Vegetation auf ein übliches Maß zurückgeführt werden.
Ferner sind im Gartenhaus wie auch im Außenbereich Müll, Unrat und Gegenstände unterschiedlichster Art gelagert. Nicht ausgeschlossen werden kann dabei, dass sich hierunter ggf. auch schadhafte Stoffe befinden könnten.
Eine Verpachtung ist dem Land nicht bekannt, kann aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Nach dem entsprechenden Flächennutzungsplan der Stadt Einbeck liegt die Verkaufsfläche in einem Gebiet, das als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ dargestellt ist. Ferner liegt es im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet „Ilme“, sowie im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet „Krummes Wasser und Hillebach“.
Ein Besichtigungstermin wird nicht angeboten!
Sonstige Informationen
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen.
Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Der Verkauf erfolgt im aktuellen Zustand.
Nicht mitverkauft werden alle auf dem Grundstück und im Gebäude befindlichen sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, welche Dritten gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes Niedersachsen eingegangen sein.
Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden der materieller oder ideeller Art beziehen, dich durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Gartenfläche Bild 1

Gartenfläche Bild 2

Gartenfläche Bild 3

Gartenhaus Außenansicht

Gartenhaus innen Bild 2

Gartenhaus innen Bild 1

Kartenausschnitt 1

Kartenausschnitt 2

Kartenausschnitt 3

Kartenausschnitt Luftbild

Ansicht Zugang zum Grundstück

Erschließung 1

Erschließung 2