Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Perfekt angebunden! BEATE PROTZE IMMOBILIEN


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8972361

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 2,95 €
Mietpreis pro m² 10 €
 

Flächen

Gesamtfläche 290 m²
Bürofläche 290 m²
 

Objekt Adresse

01157 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab 01.06.2025

Objektbeschreibung

Zur Anmietung steht eine perfekt angebundene Bürofläche von ca. 290 m². Sie befindet sich im 2. Obergeschoss und ist über das zentrale Treppenhaus und den internen Aufzug erreichbar.

Acht helle Büros bieten bis zu 25 Mitarbeitern entspannt Platz. Drei Balkone, eine Einbauküche sowie PKW-Stellplätze im Innenhof garantieren angenehmes Arbeiten.

Ausstattung

- barrierefreier Zugang über Aufzug
- Brüstungskanäle mit Datenverkabelung
- Glasfaseranschluss
- innenliegender Blendschutz
- abgehängte Decke mit LED-Beleuchtung
- getrennte Sanitärbereiche
- Alarmanlage
- 3 Balkone
- Lagerflächen im Untergeschoss
- PKW-Stellplätze im Hof

Lage des Objektes

Der Stadtteil Friedrichstadt befindet sich zentral gelegen am Innenstadtrand, einen Kilometer entfernt vom historischen Zentrum.

Friedrichstadt verfügt über eine Vielzahl günstiger Standortbedingungen, zentrale Lage und vor allem über eine gute Verkehrsanbindung.
In der Nähe befindet sich die Straßenbahnhaltestelle der Linie 10 und die Buslinie 94. Der Hauptbahnhof ist in ca. fünf Minuten zu erreichen. Darüber hinaus bildet das Krankenhaus Friedrichstadt einen wichtigen Schwerpunkt.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612 30 Fax: 0351 43612 40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.