Exposé

Objektart: Gastgewerbe » Cafe » Miete
Standort: Gastgewerbe » Deutschland » Bayern » Ebersberg (Kreis) » Ebersberg

Gewerbefläche im S-Bahnhof Ebersberg


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8895246

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten keine Angabe
 

Flächen

Gesamtfläche 96 m²
Gastrofläche 61 m²
 
Maklerprovision keine Provision, courtagefrei
 

Objekt Adresse

Bahnhofsplatz 1
85560 Ebersberg - Bayern

Sonstige Angaben

Zimmer 2
Verfügbar ab nach Absprache

Objektbeschreibung

Die Fläche befindet sich im Erdgeschoss des Empfangsgebäudes und liegt im östlichen Gebäudeflügel. Die Mietfläche ist gut einsehbar und optimal im Laufweg zu den Gleisen gelegen.

Ausstattung



Bemerkungen:
Strom, Wasser und Wärme

Lage des Objektes

Die Stadt befindet sich am Übergang vom hügeligen Alpenvorland zur Münchner
Schotterebene rund 33 Kilometer östlich der Landeshauptstadt München , die mit S Bahn (S4 und S6), Regionalbahn (" Filzenexpress ") und über die B 304 zu erreichen ist. Ebersberg liegt 28 Kilometer südlich von Erding , 32 Kilometer nördlich von Rosenheim , 20 Kilometer westlich von Wasserburg , das mit dem Filzenexpress und auf der B 304 zu
erreichen ist, sowie 40 Kilometer vom Flughafen München entfernt.

Sonstige Informationen

Energieausweis nicht vorhanden DB Infra GO AG - Regionalbereich Süd Marsstraße 22 80335 München DB Infra GO AG Adam-Riese-Straße 11-13 60327 Frankfurt a.M. E-Mail : vertriebcommercial@deutschebahn.com Telefonnummer: 030 2970 Registergericht: Frankfurt am Main, HRB 50879 USt-IdNr.: DE 199861757 Vorstand: Dr. Philipp Nagl (Vorsitzender), Ingrid Felipe, Jens Bergmann, Dr. Christian Gruß, Heike Junge-Latz, Heinz Siegmund, Ralf Thieme Aufsichtsbehörde: Eisenbahn-Bundesamt; Heinemannstraße 6; 53175 Bonn Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung zur Verfügung, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Die DB InfraGO AG nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!