Exposé

Objektart: Grundstück » Gewerbe » Kauf
Standort: Grundstück » Deutschland » Brandenburg » Potsdam-Mittelmark (Kreis) » Beelitz OT Elsholz

Grundstück in 14547 Beelitz OT Elsholz, Ende Bahnhofsweg „ca. 5.878 m2“


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8877333

Preise

Kaufpreis 79.000 €
Nebenkosten keine Angabe
 

Flächen

Grundstücksfläche 5.878 m²
 
Maklerprovision keine Provision, courtagefrei
 

Objekt Adresse

Bahnhofsweg
14547 Beelitz OT Elsholz - Brandenburg

Sonstige Angaben

Verfügbar ab sofort

Objektbeschreibung

Gemäß dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt


Teilfläche mit Baum- und Strauchbewuchs, im rückwärtigen Bereich befindet sich ein betoniertes, ehemaliges Klärbecken mit Steganlage und ehemaligen Lichtmasten.

Die Kläranlage war nur von ca. 1988 bis ca. 1990 in Betrieb, daher kein Altlastenverdacht für das Areal.

Ungefähre Koordinaten Google Maps • 52.205639, 12.949449
Ungefähre Koordinaten • 52°12'20.3"N 12°56’58.0"E

Gemarkung Elsholz, Flur 1, Flurstück 303/1
Grundstücksgröße • ca. 5.878 m2
Preis: 79.000€

Lage des Objektes

Die bekannte Spargelstadt Beelitz mit ca. 13.000 Einwohnern war u.a. im Jahr 2022 Austragungsort der Brandenburger Landesgartenschau. Die Stadt ist über die B 2 und die nahe A 9 und A 10 sehr gut an Berlin (ca. 30 km) und Potsdam (ca. 20 km) angebunden.
Der Ortsteil Elsholz liegt ca. 5 km südlich von Beelitz. Das Grundstück liegt am Ende des Bahnhofswegs, direkt an der B 2. Unmittelbar angrenzend befindet sich ein kleines Gewerbegebiet. Der Bahnhaltepunkt Elsholz liegt ca. 400 m entfernt. Von hier aus fährt die Regionalbahn RB 33 nach Potsdam und Treuenbrietzen.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Sonstige Informationen

Laut Voranfrage beim Bauamt Belitz: „Die Fläche im Flächennutzungsplan des Ortsteils Elsholz ist als Gewerbegebiet ausgewiesen. Laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 8 (2) Satz 1–4 ist es hier zulässig, Gewerbebetriebe, Lagerhäuser, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Sportanlagen zu errichten. Ausnahmsweise können gemäß Abs. (3) Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, Betriebsinhaber und Betriebsleiter dem Gewerbebetrieb zugeordnet werden, die jedoch gegenüber der Grundfläche und Baumasse untergeordnet sein müssen.“