Exposé
Objektart:
Haus
» Einfamilienhaus
» Kauf
Standort: Haus »
Deutschland » Niedersachsen » Schaumburg (Kreis) » Obernkirchen
ZWANGSVERSTEIGERUNG - ehem. Zoohandlung in Obernkirchen, Rathenaustr. 18
Rathenaustraße 18, Obernkirchen - 1
Angeboten von:
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften BL 2/ BL 2114
Waterloostraße 4
30169 Hannover
Deutschland
Telefon:+49 511 76351-233
Fax:+49 511 76351-197
Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für
Bau und Liegenschaften (NLBL)
Landesliegenschaftsfonds - BL 42
Herr Sven Gora
Telefon: | +49 511 76351253 |
Das Wichtigste auf einen Blick:
Objektnummer: | 8868513 |
Preise
Kaufpreis | 40.000 € |
Nebenkosten | keine Angabe |
Flächen
Wohnfläche | 181 m² |
Grundstücksfläche | 356 m² |
Objekt Adresse
31683 Obernkirchen
Sonstige Angaben
Zimmer | 8 |
Verfügbar ab | keine Angabe |
Objektbeschreibung
Das Grundstück ist mit einem Geschäftshaus und Nebengebäuden bebaut. Ein Stellplatz ist nicht vorhanden.
Die Gebäude werden seit etwas mehr als 3 Jahren nicht mehr genutzt und sind als abgängig zu bezeichnen.
Ein Energieausweis liegt nicht vor.
Die Gebäude werden seit etwas mehr als 3 Jahren nicht mehr genutzt und sind als abgängig zu bezeichnen.
Ein Energieausweis liegt nicht vor.
Ausstattung
Der Wert der aufstehenden Bebauung wurde vom Gutachterausschuss mit 0,- € angesetzt.
Lage des Objektes
Das Grundstück liegt in recht zentraler Lage in der Stadt Obernkirchen (LK Schaumburg).
Der aktuell gültige Bebauungsplan setzt für das Grundstück als bauliche Nutzung Mischgebiet mit zweigeschossiger Bebauungsmöglichkeit, abweichender Bauweise, im Sinne einer offenen Bauweise ohne Begrenzung einer Gebäudelänge fest. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird durch folgende Festsetzungen begrenzt:
Grundflächenzahl (GRZ): 0,6, Geschossflächenzahl (GFZ): 1,2.
Im vorliegenden Fall bestimmt der rechtskräftige Bebauungsplan die Art und das Maß der baulichen Nutzung. Weitere Erläuterungen und verbindliche Entscheidungen zur zulässigen baulichen Nutzung des Grundstücks können nur durch die zuständigen Bauaufsichtsbehörden erteilt werden.
Der aktuell gültige Bebauungsplan setzt für das Grundstück als bauliche Nutzung Mischgebiet mit zweigeschossiger Bebauungsmöglichkeit, abweichender Bauweise, im Sinne einer offenen Bauweise ohne Begrenzung einer Gebäudelänge fest. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird durch folgende Festsetzungen begrenzt:
Grundflächenzahl (GRZ): 0,6, Geschossflächenzahl (GFZ): 1,2.
Im vorliegenden Fall bestimmt der rechtskräftige Bebauungsplan die Art und das Maß der baulichen Nutzung. Weitere Erläuterungen und verbindliche Entscheidungen zur zulässigen baulichen Nutzung des Grundstücks können nur durch die zuständigen Bauaufsichtsbehörden erteilt werden.
Sonstige Informationen
Der angegebene Kaufpreis ist der Verkehrswert im Zwangsversteigerungsverfahren.
Die Zwangsversteigerung durch das Amtsgericht Bückeburg findet am 14.01.2025 um 10.00 Uhr statt (Herminenstraße 30, Saal 4117).
Ein Besichtigungstermin kann mit Herrn Gora (0511 - 76351-253) vereinbart werden.
Ein freihändiger Verkauf der Immobilie wird nicht möglich sein.
Das Wertgutachten kann montags bis freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg im Raum 3135 eingesehen werden.
Rathenaustraße 18, Obernkirchen - 2