Exposé

Objektart: Wohnung » Etage » Miete
Standort: Wohnung » Deutschland » Baden-Württemberg » Waldshut (Kreis) » Klettgau Grießen

Grosszügie und helle Familienwohnung


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8866118

Preise

Kaltmiete (netto) 1.300 €
Nebenkosten 120 €
Kaution 2.400 €
 

Flächen

Wohnfläche 130 m²
 

Objekt Adresse

79771 Klettgau Grießen - Baden-Württemberg

Sonstige Angaben

Zimmer 4,5
Verfügbar ab nach Absprache
Bad 1
Anzahl der Etagen im Haus 1
Inserat befindet sich im Stockwerk 1
Küche Einbauküche
Bad 1
Balkone 1
Terrassen 0
Heizungsart Zentralheizung
Energieträger/Befeuerung Gas

Objektbeschreibung

Neu sanierte Wohnung mit Charme in einem Altbau im Dorfzentrum von Grießen. Die Wohnung bietet 4 separate Zimmer, eine Küche mit Essgelegenheit und einen ruhigen Balkon. Ideal für eine Familie, die Wert auf gemütliches Wohnen in zentraler Lage legt. Ein Parkplatz vor dem Haus ist vorhanden.

Objektzustand: Erstbezug nach Sanierung

Ausstattung

Balkon, Einbauküche

Bemerkungen:
Erstbezug nach Sanierung: Frisch gestrichene Wände und Decken, neuer Bodenbelag sowie ein komplett neues Badezimmer.
Küche: Hochwertige Einbauküche inkl. Herd, Mikrowelle, Wärmeschublade, Spülmaschine und Herdplatte. Die Nutzung der Küche sowie Waschmaschine und Trockner im Waschturm wird für 100 €/Monat zusätzlich vermietet
Extras: Ruhiger Balkon, Zentralheizung, Parkplatz verfügbar, freundliche Nachbarschaft.
Familienfreundlich: Im Erdgeschoss befindet sich ein Kindergarten.

Lage des Objektes

Mitten in Grießen im Klettgau, nur 10 Minuten von Waldshut und nahe der Schweizer Grenze. Die Wohnung befindet sich direkt im Stadtkern, gegenüber vom Dorfladen, der Kirche und verschiedenen Lokalitäten. Alles ist bequem zu Fuß erreichbar.

Sonstige Informationen

Heizungsart: Zentralheizung Energieträger: Gas Energieausweis nicht vorhanden Die Sanierungsarbeiten sind fast abgeschlossen. Einzug nach Absprache ab Januar Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!