Exposé

Objektart: Einzelhandel » Miete
Standort: Einzelhandel » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Parkhotel! BEATE PROTZE IMMOBILIEN


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8852471

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 0 €
 

Flächen

Gesamtfläche 469 m²
Ladenfläche 390 m²
Verkaufsfläche 390 m²
Fläche teilbar ab 152 m²
 

Objekt Adresse

01324 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab 01.08.2025

Objektbeschreibung

Die großzügige Mietfläche befindet sich im renommierten Parkhotel im Herzen des Stadtteils Weißer Hirsch.

Zur Vermietung stehen zwei Einheiten von etwa 329 m² und 140 m² im Erdgeschoss, die besonders durch ihre ausgezeichnete Sichtbarkeit von der Straße aus überzeugen.

Die beiden Flächen können zusammengelegt werden.

Direkt hinter dem Objekt befindet sich die hauseigene Tiefgarage mit über 100 Pkw-Stellplätzen.

Mieter in der Umgebung
- Cafés und Restaurants
- Foto-Fachgeschäft
- Arztpraxis
- Physiotherapie
- Versicherung
- Banken
- usw.

Ausstattung

- große Schaufenster
- hohe und helle Räume
- Eichenparkett
- Stuckelemente an Decken, Wänden und Säulen
- historische Messingleuchten
- sanitäre Anlagen
- Stellplätze in Tiefgarage

Lage des Objektes

Der Stadtteil Weißer Hirsch liegt im Nordosten von Dresden. Der Stadtteil zählt zu den attraktivsten Gegenden der Stadt. Das Villenviertel ist geprägt durch seine lockere Bebauung mit hohem Grünflächenanteil und der immer frischen Luft durch die Nähe zur Dresdner Heide. Weiterhin verfügt der Stadtteil über eine verkehrsgünstige Lage, denn mit der Straßenbahnlinie 11 erreichen Sie schnell das Zentrum von Dresden.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihr Ansprechpartner: Philipp Hennig Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612 30 Fax: 0351 43612 40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.