Exposé

Objektart: Wohnung » Apartment » Kauf
Standort: Wohnung » Deutschland » Niedersachsen » Oldenburg (Oldenburg), Stadt (Kreis) » Oldenburg

Schön gelegenes Apartment mit viel Renovierungsbedarf


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8824414

Preise

Kaufpreis 80.000 €
Nebenkosten keine Angabe
Hausgeld 191 €
 

Flächen

Wohnfläche 33,82 m²
 

Objekt Adresse

26133 Oldenburg

Sonstige Angaben

Baujahr 1993
Zimmer 1
Verfügbar ab verfügbar sofort nach Kaufpreiszahlung
Bad 1
Anzahl der Etagen im Haus 3
Inserat befindet sich im Stockwerk 1
Bad 1
Bad Dusche
Balkone 1
Terrassen 0
Keller Ja
Energieausweistyp Verbrauch
Ausstellungsdatum 23. 11. 2018
Gültig bis 23.11.2028
Baujahr (laut Energieausweis) 1993
Energieeffizienzklasse D
Energieverbrauchkennwert 107.2 kWh/(m²*a)
Heizungsart Zentralheizung
Wesentlicher Energieträger Erdgas Leicht
Energieträger/Befeuerung Gas

Objektbeschreibung

Bei dem angebotenen Objekt handelt es sich um ein Einraum-Apartement mit einem kombinierten Wohn- und Schlafraum (18,9 m²), einem Bad mit Dusche (3,32 m²) sowie einer kleinen Küche (5,72 m²). Die Räume sind nacheinander angeordnet - siehe Grundriss - und mit einem kurzen Flur verbunden. Die Wohnungstür führt zu einem Laubengang. Ein Balkon mit 2,89 m² Grundfläche ist vorhanden. Es gibt noch einen ebenfalls geräumten Kellerraum.
Die Wohnung war bei der Übernahme vermüllt und wurde geräumt. Sämtliche textilen Bodenbeläge und die gesamte Einrichtung wurden entfernt.
Trotzdem bestehen weiterhin nicht unwesentliche Geruchsbelästigungen, die nur durch eine umfassende Sanierung (beispielsweise: Entfernen der Tapeten, Neuanstriche, Ozonbehandlung etc.) entfernt werden können. Die Geruchsbelästigung stammt u.a. von der Auffindesituation des vorherigen Bewohners. Dusche /WC sind extrem verschmutzt, hier ist ebenfalls mit erheblichen Sanierungsarbeiten zu rechnen.
Das Gebäude ist ansonsten wie die gesamte Wohnanlage gepflegt und wirkt modern.

Ausstattung

Außer einem (ebenfalls stark sanierungsbedürftigen) Bad mit Dusche /WC ist keine Ausstattung vorhanden. Türen, Fenster usw. sind zeitgemäß.

Lage des Objektes

Die Wohnanlage liegt am Ende einer Privatstraße, die von der Sandkruger Straße in Oldenburg abzweigt. Da es sich um eine Sackgasse handelt, gibt es keinen Durchgangsverkehr. Um die Häuser herum sind etliche Freiflächen vorhanden. An der Einmündung der Privatstraße befindet sich eine Bushaltestelle. Bis zum Einkaufszentrum Kreyenbrück sind es nur wenige hundert Meter. Entlang der Cloppenburger Straße befinden sich zahllose weitere Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Dienstleistungsunternehmen etc.
In der Nähe des Einkaufszentrums wird ein medizinisches Versorgungszentrum mit zahlreichen Arbeitsplätzen entstehen.
Die Universitätsstadt Oldenburg ist das wirtschaftliche, administrative und kulturelle Zentrum der Weser-Ems-Region. Für diese Region von der Größe des Bundeslandes Schleswig-Holstein verfügt die Stadt Oldenburg mit ihren rd. 169.000 Einwohnern über alle zentralen Dienstleistungen und eine zukunftsorientierte Infrastruktur. In der Dienstleistungsmetropole Oldenburg haben überregionale Banken und Versicherungen ihren Hauptsitz, Verwaltungen und verschiedene Gerichtsbarkeiten sind hier ansässig. Große Betriebe des produzierenden Gewerbes haben sich angesiedelt. Zu nennen wären die Branchen Elektrotechnik, Kleinmotoren, Mikroschalter und Automobilzulieferer, aber auch das europaweit bedeutsame Druckereigewerbe, die Nahrungsmittelindustrie und die Fotoverarbeitung.
Die Stadt Oldenburg ist zudem mit der Carl von Ossietzky Universität, drei Fachhochschulen und mehr als 70 allgemein bildenden Schulen, Berufs-, Fach- und Privatschulen Bildungszentrum der Region. Zudem ist Oldenburg medizinisches Versorgungszentrum.

Sonstige Informationen

Das Land Niedersachsen ist im Rahmen einer Staatserbschaft Eigentümer dieser Wohnung geworden. Daher sind zur Historie des Objekts möglicherweise nicht alle Informationen bekannt. Der angegebene "Kaufpreis" ist lediglich eine Preisvorstellung, basierend auf dem Verkehrswertgutachten. Der gutachterliche Verkehrswert berücksichtigt bereits die Schäden, den Sanierungsbedarf und den Allgemeinzustand der Wohnung, so dass weitere Abzüge nicht mehr erfolgen werden. Der Verkauf wird im Rahmen eines aus (mindestens) zwei Gebotsrunden bestehenden Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden gebeten, ihre Gebote schriftlich oder per Email abzugeben. Die erste Gebotsrunde endet am 22.12.2024 (Änderungen in den Fristen bleiben immer vorbehalten). Alle Bieter erhalten nach Abschluss der ersten Runde den aktuellen Stand der Gebote und können in der zweiten (deutlich kürzeren) Gebotsrunde ihre Angebote aufrechterhalten bzw. noch nachbessern. Das Gleiche gilt dann sinngemäß für eine u.U. folgende weitere Gebotsrunde. Wird in der ersten Gebotsrunde ein Gebot abgegeben, das den Verkehrswert von 80.000 € erreicht oder übersteigt, kann ggf. auch sofort (ohne zweite Gebotsrunde bzw. mit sofortiger Beendigung des Gebotsverfahrens) der Zuschlag erteilt werden. Das Objekt befand sich bereits im Herbst im Gebotsverfahren. Der erfolgreiche Bieter erhält sofort den Zuschlag und den Kaufvertragsentwurf. Der Vertrag kann bei einem Notar nach Wahl des Käufers beurkundet werden. Das Land Niedersachsen behält sich vor, die Zuschlagserteilung von der Vorlage einer Finanzierungsbestätigung einer zugelassenen Geschäftsbank abhängig zu machen. Bei der Finanzierung /Grundschuldbestellung kann mitgewirkt werden. Das Objekt kann unmittelbar nach Besitzwechsel (= Tag des Kaufpreiseingangs beim Land Niedersachsen) vom Käufer übernommen werden. Das Eigentum ist im Grundbuch von Oldenburg, Blatt 75904 (Wohnungsgrundbuch) gebucht. In Abteilung II sind etliche zu übernehmende Leitungsrechte eingetragen, die aber keinen Einfluss auf die Nutzbarkeit der Wohnung haben. In Abteilung III sind keine Grundschulden eingetragen, die Wohnung wird lastenfrei übergeben. *** HINWEIS FÜR BESICHTIGUNGSTERMINE *** Es wird ein Besichtigungstermin am 17.12.2024 angeboten. In der Zeit von 10:00 - 14:00 Uhr sind Besichtigungen nach Voranmeldung möglich. Die Geruchsbelästigung ist durch die Räumung und eine erste Ozonbehandlung zwar geringer geworden, aber längst nicht vollständig verschwunden. Besonders empfindliche Personen sollten von einer Besichtigung eventuell lieber Abstand nehmen. In jedem Fall wird dringend angeraten, zum Besichtigungstermin eine FFP2-Maske zu tragen, nichts zu berühren und den Aufenthalt im Objekt zeitlich möglichst einzuschränken. Alle Angaben in diesem Exposé wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies gilt auch für die Anlagen. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.