Exposé

Objektart: Haus » Doppelhaushaelfte » Kauf
Standort: Haus » Deutschland » Schleswig-Holstein » Nordfriesland (Kreis) » Sankt Peter-Ording

Exklusive Doppelhaushälfte unter Reet mit Terrasse und Carport


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8818124

Preise

Kaufpreis 1.279.000 €
Nebenkosten keine Angabe
 

Flächen

Wohnfläche 86 m²
Grundstücksfläche 829 m²
 
Maklerprovision 2,98 %
 

Objekt Adresse

25826 Sankt Peter-Ording - Schleswig-Holstein

Sonstige Angaben

Baujahr 2024
Zimmer 3
Verfügbar ab keine Angabe
Bad 2
Bad 2
Bad Fenster
Boden Estrich
Garten Ja
Terrassen 1
Heizungsart Fußbodenheizung
Energieträger/Befeuerung Erdwärme

Objektbeschreibung

Hochwertig ausgebaute Doppelhaushälfte unter Reet mit Terrasse und Carport auf landschaftstypischem Grundstück, umgeben von einem Friesenwall
884/0-12283


In unmittelbarer Nähe zur Nordsee entsteht dieses stilvolle Doppelhaus unter Reet im Ortsteil Böhl des beliebten Ferienortes Sankt Peter-Ording: großzügig, lichtdurchflutet und hervorragend gelegen. Die Immobilie erfüllt den heutigen Anspruch an zeitgemäßes Wohnen.

Die angebotene Doppelhaushälfte verfügt über eine Wohnfläche von ca. 86 m², einen PKW-Stellplatz im Carport, eine großzügige Terrasse und eine eigene Erdwärmeheizung.

Die Aufteilung der Räumlichkeiten in den beiden Wohneinheiten ist durchdacht und großzügig. Gebaut wurde nach den neuesten Sicherheits- und Qualitätsstandards.
Dieselben Maßstäbe gelten für Schallschutz, Fluchtwege und Brandschutz. Moderne Fenster und widerstandsfähige Türanlagen bieten Sicherheit und Wärmedämmung in einem.
Vollholzböden, hochwertige Fliesen und moderne Armaturen sind selbstverständlich.

3 Zimmer, Wohn-/ Nutzfläche ca. 86 m², Terrassenfläche ca. 16,50 m², Grundstück ca. 829 m², Aufteilung erfolgt nach WEG, Teilungserklärung liegt vor, Art der Heizung: Erdwärmepumpenheizung, Energieausweis wird bei Fertigstellung erstellt und übergeben

Kaufpreis: 1.279.000,00 €

Ausstattung

Individuelle Ausstattungsmerkmale:

- gute Infrastruktur
- Carport
- ebenerdig bewohnbar
Ein Energiepass ist nicht erforderlich Grund: Neu zu errichtende Gebäude gem. § 80 (1) GEG