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Objektart: Haus » Doppelhaushaelfte » Kauf
Standort: Haus » Deutschland » Schleswig-Holstein » Nordfriesland (Kreis) » Sankt Peter-Ording

Neubau-Doppelhaushälfte unter Reet mit Terrasse und PKW-Stellplatz


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8818125

Preise

Kaufpreis 1.119.000 €
Nebenkosten keine Angabe
 

Flächen

Wohnfläche 86 m²
Grundstücksfläche 829 m²
 
Maklerprovision 2,98 %
 

Objekt Adresse

25826 Sankt Peter-Ording - Schleswig-Holstein

Sonstige Angaben

Baujahr 2023
Zimmer 3
Verfügbar ab keine Angabe
Bad 2
Bad 2
Bad Fenster
Boden Estrich
Garten Ja
Terrassen 1
Heizungsart Fußbodenheizung
Energieträger/Befeuerung Erdwärme

Objektbeschreibung

Exklusive Doppelhaushälfte unter Reet auf landschaftstypischen Grundstück mit Friesenwall
884/0-12289

Ihre neue Immobilie unter Reet in Sankt Peter-Ording / OT Böhl

In unmittelbarer Nähe zur Nordsee steht dieses stilvolle Doppelhaus unter Reet im Ortsteil Böhl des beliebten Ferienortes Sankt Peter-Ording: großzügig, lichtdurchflutet und hervorragend gelegen. Die Immobilie erfüllt den heutigen Anspruch an zeitgemäßes Wohnen.



Die angebotene Doppelhaushälfte verfügt über eine Wohnfläche von ca. 86 m², einen PKW-Stellplatz, eine großzügige Terrasse und eine eigene Erdwärmeheizung.



Die Aufteilung der Räumlichkeiten in den beiden Wohneinheiten ist durchdacht und großzügig. Gebaut wurde nach den neuesten Sicherheits- und Qualitätsstandards.

Dieselben Maßstäbe gelten für Schallschutz, Fluchtwege und Brandschutz. Moderne Fenster und widerstandsfähige Türanlagen bieten Sicherheit und Wärmedämmung in einem. Vollholzböden, hochwertige Fliesen und moderne Armaturen sind selbstverständlich.


3 Zimmer, Wohn-/ Nutzfläche ca. 86 m², Terrassenfläche ca. 16,50 m², Grundstück ca. 829 m², Aufteilung erfolgt nach WEG, Teilungserklärung liegt vor, Art der Heizung: Erdwärmepumpenheizung, Energieausweis wird bei Fertigstellung erstellt und übergeben


Kaufpreis: 1.119.000,00 €

Ausstattung

Individuelle Ausstattungsmerkmale:

- Ausbauzustand
- gute Infrastruktur
- PKW-Stellplatz
Ein Energiepass ist nicht erforderlich Grund: Neu zu errichtende Gebäude gem. § 80 (1) GEG