Exposé

Objektart: Grundstück » Freizeit » Kauf
Standort: Grundstück » Deutschland » Niedersachsen » Goslar (Kreis) » Goslar

Gartengrundstück für Hobbygärtner


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8810121

Preise

Kaufpreis 1.500 €
Nebenkosten keine Angabe
 

Flächen

Grundstücksfläche 310 m²
 

Objekt Adresse

38690 Goslar

Sonstige Angaben

Verfügbar ab Sofort

Objektbeschreibung

Das 310m² große Grundstück ist momentan mit einem nicht mehr betriebenen Taubenschlag bebaut. Dieser ist verschlossen und es liegt kein Schlüssel vor.

Insgesamt ist das Flurstück nicht beräumt worden. Es befinden sich noch Gegenstände wie Leitern, Bänke oder Baumaterialien und sonstiger Unrat auf dem Grundstück. Davon abgesehen sind in dem an den Taubenschlag angrenzenden Schuppen noch einige Dinge gelagert. Außerdem befinden sich auf der Innenseite des Schuppendaches mutmaßlich einige Wespennester.

Das Grundstück verfügt über keinen Hausanschluss von Strom, Wasser, etc.

Das Flurstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wi Nr. 004 „Im Krom“. Dieser setzt als Art der baulichen Nutzung ein allgemeines Wohngebiet fest, was eine gewerbliche Nutzung des Grundstücks ausschließt. Das für eine 1-geschossige Bebauung festgesetzte Baufeld erstreckt sich jedoch ebenfalls über das Nachbarflurstück. Eine auf das Flurstück 195/56 beschränkte bauliche Nutzung ist daher nur eingeschränkt möglich. Es sollte für mögliche Bauvorhaben eine Bauvoranfrage gestellt werden. Aus diesen Gründen ist das Grundstück als Freizeitgrundstück ausgeschrieben. Durch die Lage in einem Wohnbaugebiet behält sich das Land Niedersachsen jedoch vor, eine Mehrerlösklausel in den dann zu schließenden Kaufvertrag mit aufzunehmen.

Lage des Objektes

Das Grundstück liegt an der nördlichen Grenze von Wiedelah, direkt an einem 2018 entstandenen kleinen Neubaugebiet.

Wiedelah ist ein Stadtteil der Kreisstadt Goslar und liegt ca. 13 km nordöstlich von Goslar an der Grenze zu Sachsen-Anhalt.
Weitere Städte in der Nähe sind Salzgitter (ca. 35 km), Braunschweig (ca. 38 km) und Wolfenbüttel (ca. 30 km). Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten findet man im 5 km entfernten Vienenburg.

Sonstige Informationen

Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen. Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Der Verkauf erfolgt im aktuellen und ungeräumten Zustand. Mitverkauft werden das auf dem Grundstück und im Gebäude befindliche Mobiliar, ggfls. vorhandene Brennstoffvorräte, der Haus- und Unrat sowie alle auf dem Grundstück und im Gebäude befindlichen sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören. Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Gebote werden bis zum 02.12.2024 erbeten. Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen. Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes Niedersachsen eingegangen sein.