Exposé

Objektart: Haus » Einfamilienhaus » Kauf
Standort: Haus » Deutschland » Baden-Württemberg » Rhein-Neckar-Kreis (Kreis) » Leimen

Sanierungsbedürftiges Stadthaus in Guter Lage mit vorhandener Baugenehmigung zur Vergrößerung


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8769099

Preise

Kaufpreis 450.000 €
Nebenkosten keine Angabe
 

Flächen

Wohnfläche 125 m²
Grundstücksfläche 603 m²
 
Maklerprovision keine Provision, courtagefrei
 

Objekt Adresse

Geheimrat-Schott-Straße 32
69181 Leimen - Baden-Württemberg

Sonstige Angaben

Baujahr 1936
Zimmer 4
Verfügbar ab sofort
Bad 2
Garage/Stellplätze 1
Anzahl der Etagen im Haus 2
Bad 2
Bad Dusche, Wanne
Boden Fliesen, Parkett
Balkone 1
Garten Ja
Terrassen 1
Garage/Stellplätze 1
Keller Ja
Energieausweistyp Verbrauch
Energieeffizienzklasse H
Energieverbrauchkennwert 250 kWh/(m²*a)
Heizungsart Zentralheizung
Energieträger/Befeuerung Öl

Objektbeschreibung

Zum Verkauf steht ein schmuckes Stadthaus, welches eine Komplettsanierung benötigt.Ein Anbau wäre in diesem Zuge möglich.

Die Grundsubstanz des Gebäudes ist gut.

Alternativ dazu, könnte man das Haus abreisen und einen Neubau errichten. Die notwendige Baugenehmigung für ein 2-Familienhaus mit 5 Garagen ist vorhanden. Die maximale Wohnfläche würde ca. 352qm plus Unterkellerung betragen.

Unterlagen der Baugenehmigung auf Anfrage.

Es sind aktuell ca. 125qm Wohnfläche plus Keller gegeben.

Baujahr ca.1936

Näheres erfahren Sie bei Kontaktaufnahme.

Ausstattung

Balkon, Terrasse, Garten, Keller, Vollbad, Duschbad, Gäste-WC, Parkett, Fliesen

Lage des Objektes

Super Lage

In ruhiger Lage. Dennoch zentral, sodass alles notwendige fußläufig erreichbar ist.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Sonstige Informationen

Heizungsart: Zentralheizung Energieträger: Öl Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!