Exposé

Objektart: Hallen / Lager / Produktion » Halle » Miete
Standort: Hallen / Lager / Produktion » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Vielseitige Nutzung! BEATE PROTZE IMMOBILIEN


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8766507

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 2,7 €
Mietpreis pro m² 5,5 €
 

Flächen

Gesamtfläche 840 m²
 

Objekt Adresse

01257 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab 01.04.2025
Anzahl der Etagen im Haus 6

Objektbeschreibung

Im alten Kamerawerk-Niedersedlitz steht eine flexibel gestaltbare Gewerbeeinheit von ca. 840 m2 zur Anmietung frei.

Die Fläche kann nach Mieterwunsch und in Absprache mit dem Vermieter ausgebaut werden.

Große Fensterflächen sorgen für viel Tageslicht und schaffen eine helle, einladende Arbeit.

Die Fläche ist bereits mit einem schnellen Glasfaseranschluss ausgestattet.

Ein Lastenaufzug erleichtert den Zugang für schwere Waren oder Materialien.

Zudem stehen ausreichend PKW-Stellplätze direkt am Objekt zur Verfügung.

Ausstattung

- Ausbau nach Mieterwunsch
- Industrieboden
- große Fenster für viel Tageslicht
- Glasfaseranschluss
- Lastenaufzug
- PKW-Stellplätze

Lage des Objektes

Das Objekt befindet im Süd-Osten der Stadt, im Stadtteil Dresden-Niedersedlitz. Fußläufig sind Sie in wenigen Minuten am S-Bahnhof Niedersedlitz. Von dort sind es ca. 12 Minuten bis in das Stadtzentrum bzw. ebenfalls ca. 12 Minuten bis nach Pirna.

Mit dem Auto erreichen Sie unkompliziert die B 172 und können sich dort entscheiden zwischen interessanter Landstraße und schneller Bundesautobahn.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihr Ansprechpartner: Philipp Hennig Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612-30 Fax: 0351 43612-40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.