Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Am Waldpark Blasewitz!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8720369

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 2 €
Mietpreis pro m² 17,5 €
 

Flächen

Gesamtfläche 159 m²
Bürofläche 159 m²
 

Objekt Adresse

01309 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab ab sofort
Anzahl der Etagen im Haus 3

Objektbeschreibung

Zur Anmietung steht eine Bürofläche in einer Villa von ca. 159 m².

Das Gebäude wird derzeit komplett und sehr hochwertig saniert. Dabei werden die historischen Wand- und Deckenmalereien aus der Erbauungszeit und dem Jugendstil behutsam überarbeitet.

Das umliegende, großzügige und sorgfältig gepflegte Parkgrundstück lädt zu entspannten Pausen ein.

Fahrrad- und PKW-Stellplätze können ebenfalls angemietet werden.

Ausstattung

- energetische Sanierung mit u. a. Geothermie & Dämmung
- Glasfaseranschluss
- Datenverkabelung Cat7
- Serverraum (Klima möglich)
- Grundbeleuchtung
- Fußbodenheizung
- teilweise Deckenhöhe von 4 Metern
- getrennte Sanitärbereiche
- Nutzung Parkgrundstück
- Fahrrad- und PKW-Stellplätze

Lage des Objektes

Diese moderne Bürovilla befindet sich im beliebten Stadtteil Dresden-Blasewitz, direkt am Waldpark nahe der Elbe.

Aufgelockerte Bebauung sowie repräsentative Stadtvillen zeichnen dieses begehrte Wohn- und Geschäftsviertel aus. Blasewitz verfügt über eine ausgezeichnete Infrastruktur und sehr gute Verkehrsanbindung. Öffentliche Einrichtungen wie die Universitätsklinik, Banken, Schulen, Apotheken und erstklassige Einkaufsmöglichkeiten finden Sie in unmittelbarer Nähe.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612-30 Fax: 0351 43612-40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.