Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Mit Stil arbeiten!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8715545

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 4 €
Mietpreis pro m² 13 €
 

Flächen

Gesamtfläche 273 m²
Bürofläche 273 m²
 

Objekt Adresse

01309 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab ab sofort

Objektbeschreibung

Zur Anmietung steht eine helle und freundliche Bürofläche von ca. 273 m². Die Einheit erstreckt sich vom Erdgeschoss ins Souterrain.

Das liebevoll sanierte Baudenkmal steht im beliebten Stadtteil Blasewitz.

Die Einheit zeichnet sich durch Stuckdecken, Parkettböden sowie historische Stiltüren aus. Eine Cat7-Datenverkabelung sowie LED-Beleuchtung im Souterrain sorgen für eine zeitgemäße Ausstattung.

Eine begrünte Anlage kann für entspannte Pausen genutzt werden.

Ausstattung

- neu renovierte Büroetagen
- hochwertiger Parkettboden
- doppelflügige Türen
- Stuckdecken
- Cat7-Datenverkabelung
- teilweise LED-Beleuchtung
- Einbauküche
- zeitgemäße Sanitäranlagen
- Grünanlage für entspannte Pausen
- Stellplätze in der öffentlichen Umgebung

Lage des Objektes

Die Bürovilla befindet sich in Dresden-Blasewitz. Aufgelockerte Bebauung sowie repräsentative Stadtvillen zeichnen dieses begehrte Wohn- und Geschäftsviertel aus.

Blasewitz verfügt über eine ausgezeichnete Infrastruktur und sehr gute Verkehrsanbindung. Öffentliche Einrichtungen wie die Universitätsklinik, Banken, Schulen, Apotheken als auch erstklassige Einkaufsmöglichkeiten finden Sie in unmittelbarer Nähe.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612-30 Fax: 0351 43612-40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.