Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Im Gewerbepark!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8706382

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 2,5 €
Mietpreis pro m² 7,5 €
 

Flächen

Gesamtfläche 392 m²
Bürofläche 392 m²
Fläche teilbar ab 192 m²
 

Objekt Adresse

01099 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab ab sofort

Objektbeschreibung

Zur Anmietung stehen ca. 392 m² Bürofläche im Gewerbepark Meschwitzstraße.

Bei Bedarf können die Einheiten mit ca. 192 m² und 200 m² separat angemietet werden.

Der zentrale Standort im Dresdner Norden besitzt eine perfekte Anbindung zur Autobahn, zum Flughafen und zu den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Ausstattung

- funktionale Ausstattung
- Laminat- bzw. Teppichboden
- Klimaanlage
- getrennte Sanitäranlagen
- teilweise Cat7-Datenverkabelung
- abgehangene Decke mit Bürobeleuchtung
- Stellplätze im Außenbereich

Lage des Objektes

Nördlich des Dresdner Elbufers, jenseits der Inneren Neustadt, erstreckt sich zwischen Albertplatz und Industriegelände sowie von der Königsbrücker Straße bis zur Prießnitz die Äußere Neustadt/Albertstadt.

Die Äußere Neustadt/ Albertstadt ist auch bekannt als Szeneviertel, sie ist geprägt durch ihre Gründerzeitbebauung und diversen Sehens-würdigkeiten, wie das Erich-Kästner-Museum, der Artesische Brunnen am Albertplatz, die Pfund´s Molkerei, die Kunsthofpassage und den Rosengarten am Elbufer.

In einer Laufminute erreichen Sie die Haltestelle der Linie 3 und in zehn Fahrminuten erreichen Sie den Bahnhof Neustadt. Die Autobahn ist über die Königsbrücker Straße sehr schnell zu erreichen.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612 30 Fax: 0351 43612 40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.