Exposé
Objektart:
Grundstück
» Wohnen
» Kauf
Standort: Grundstück »
Deutschland » Niedersachsen » Leer (Kreis) » Moormerland
Bieterverfahren: Grünland in Ortsrandlage von Veenhusen
Titelbild
Angeboten von:
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften BL 2/ BL 2114
Waterloostraße 4
30169 Hannover
Deutschland
Telefon:+49 511 76351-233
Fax:+49 511 76351-197
Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt
für Bau und Liegenschaften
Landesliegenschaftsfonds
Referat BL25
Frau Silvia Karsch
Telefon: | +49 441 20553452 |
Mobil | +49 171 2763837 |
Das Wichtigste auf einen Blick:
Objektnummer: | 8635378 |
Preise
Kaufpreis | 112.000 € |
Nebenkosten | keine Angabe |
Flächen
Grundstücksfläche | 11.953 m² |
Objekt Adresse
26802 Moormerland
Sonstige Angaben
Verfügbar ab | keine Angabe |
Objektbeschreibung
Die Verkaufsfläche besteht aus zwei Flurstücken, die örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden, mit einer Gesamtfläche von 11.953 m². Der Zuschnitt ist unregelmäßig und gliedert sich eine nördliche und eine südliche rechteckige Fläche, die über einen schmaleren Grundstücksstreifen verbunden sind.
Im Liegenschaftskataster wird das Flurstück mit der tatsächlichen Nutzung Grünland und Siedlungsgrünfläche beschrieben. Die überwiegende Nutzung, rd. 1,0 ha, ist vor Ort entsprechend Grünland; die sogenannte Siedlungsgrünfläche ist teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsen. Eine Bewirtschaftung der Flächen erfolgt nicht. Das Grünland ist mit Binsen und Seggen bestanden.
Die gesetzliche Klassifizierung weist die Bodenschätzung überwiegend als Grünland auf Sandstandort und geringfügig als Sand mit Moorboden aus. Es handelt sich um künstlich veränderte Böden, Tiefkultur, mit einer Grünlandzahl von 34 und für den anmoorigen Boden mit einer Grünlandzahl von 32.
Eine direkte Anbindung an die Schulstraße ist nicht vorhanden. Die Zuwegung erfolgt über einen, mit einer Bitumendecke versehenen Privatweg. Die Erschließung ist über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht dinglich im Grundbuch des belasteten Grundstücks gesichert. Es ist als Grunddienstbarkeit das Recht eingetragen, von der Schulstraße über dieses Wegegrundstück, in voller Länge zu fahren und zu gehen und alle für die Nutzung des hier angebotenen Verkaufsgrundstücks üblichen Leitungen anzulegen und instandzuhalten.
Das Flurstück 100/49 ist im Bereich des schmalen Grundstücksstreifens (zwischen den Wohnhäusern Schulstraße 48 und Heidestraße 31a) mit einem Leitungsrecht (Grunddienstbarkeit) belastet. Dem Berechtigten ist gestattet, die bereits vorhandene Stromleitung zu nutzen und im Übrigen in einem drei Meter breiten Korridor alle erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen und zu unterhalten.
Das in Abteilung II des Grundbuchs dinglich gesicherte Leitungsrecht ist vom Käufer zu übernehmen. Die übrigen Eintragungen werden mit dem Verkauf gelöscht.
Die vorstehenden Hinweise zum Zustand des Verkaufsobjektes sind nicht als abschließende Auflistung möglicher Eigenschaften und Mängel zu verstehen, sondern stellen lediglich eine Auswahl der wesentlichen Aspekte dar.
Im Liegenschaftskataster wird das Flurstück mit der tatsächlichen Nutzung Grünland und Siedlungsgrünfläche beschrieben. Die überwiegende Nutzung, rd. 1,0 ha, ist vor Ort entsprechend Grünland; die sogenannte Siedlungsgrünfläche ist teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsen. Eine Bewirtschaftung der Flächen erfolgt nicht. Das Grünland ist mit Binsen und Seggen bestanden.
Die gesetzliche Klassifizierung weist die Bodenschätzung überwiegend als Grünland auf Sandstandort und geringfügig als Sand mit Moorboden aus. Es handelt sich um künstlich veränderte Böden, Tiefkultur, mit einer Grünlandzahl von 34 und für den anmoorigen Boden mit einer Grünlandzahl von 32.
Eine direkte Anbindung an die Schulstraße ist nicht vorhanden. Die Zuwegung erfolgt über einen, mit einer Bitumendecke versehenen Privatweg. Die Erschließung ist über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht dinglich im Grundbuch des belasteten Grundstücks gesichert. Es ist als Grunddienstbarkeit das Recht eingetragen, von der Schulstraße über dieses Wegegrundstück, in voller Länge zu fahren und zu gehen und alle für die Nutzung des hier angebotenen Verkaufsgrundstücks üblichen Leitungen anzulegen und instandzuhalten.
Das Flurstück 100/49 ist im Bereich des schmalen Grundstücksstreifens (zwischen den Wohnhäusern Schulstraße 48 und Heidestraße 31a) mit einem Leitungsrecht (Grunddienstbarkeit) belastet. Dem Berechtigten ist gestattet, die bereits vorhandene Stromleitung zu nutzen und im Übrigen in einem drei Meter breiten Korridor alle erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen und zu unterhalten.
Das in Abteilung II des Grundbuchs dinglich gesicherte Leitungsrecht ist vom Käufer zu übernehmen. Die übrigen Eintragungen werden mit dem Verkauf gelöscht.
Die vorstehenden Hinweise zum Zustand des Verkaufsobjektes sind nicht als abschließende Auflistung möglicher Eigenschaften und Mängel zu verstehen, sondern stellen lediglich eine Auswahl der wesentlichen Aspekte dar.
Lage des Objektes
Die Gemeinde Moormerland ist eine aus 11 Ortschaften bestehende Gemeinde rechtsseitig der Ems im Landkreis Leer in Ostfriesland. Im Gemeindegebiet leben rund 24.000 Einwohner. Sitz der Gemeindeverwaltung ist in Warsingsfehn. Das hier angebotene Grundstück liegt im südlichen Ortsteil Veenhusen.
Durch die wenige Kilometer entfernte Autobahnanschlussstelle Veenhusen der A31 mit Anbindung an die A28 nach Oldenburg und die A7 ins benachbarte Holland Richtung Groningen verfügt das Grundstück über eine sehr gute überregionale Infrastruktur. Regional ist das Grundstück an die rd. 1,5 km entfernte Landesstraße 24 angebunden.
Durch die wenige Kilometer entfernte Autobahnanschlussstelle Veenhusen der A31 mit Anbindung an die A28 nach Oldenburg und die A7 ins benachbarte Holland Richtung Groningen verfügt das Grundstück über eine sehr gute überregionale Infrastruktur. Regional ist das Grundstück an die rd. 1,5 km entfernte Landesstraße 24 angebunden.
Sonstige Informationen
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies gilt auch für die Anlagen. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
nördliche Teilfläche Foto 1
nördliche Teilfläche Foto 2
südliche Teilfläche Foto 1
südliche Teilfläche Foto 2