Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Top Lage am Schillerplatz!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8528477

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 3 €
Mietpreis pro m² 13 €
 

Flächen

Gesamtfläche 84 m²
Bürofläche 84 m²
 

Objekt Adresse

01309 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab ab sofort
Anzahl der Etagen im Haus 3

Objektbeschreibung

Zur Anmietung steht in einem denkmalgeschützten Geschäftshaus eine helle und geräumige Bürofläche. Diese befindet sich nah zum Schillerplatz und der Elbe. Für die Pausenverpflegung gibt es viele Restaurants und Cafés in der unmittelbaren Umgebung, auch die Anbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist hervorragend.

Das Objekt verfügt über 3 bis 4 mögliche Büroräume, eine Teeküche sowie einer Sanitäranlage. Ein kleiner Balkon lädt zu entspannten Pausen ein. Stellplätze können in der Tiefgarage der Schillergalerie angemietet werden.

Ausstattung

- lichtdurchflutete Büroeinheit
- moderner Designbelag
- Bürobeleuchtung
- eine Sanitäranlage
- zwei Ein- und Ausgänge
- Einbauküche
- Balkon

Lage des Objektes

Der Dresdner Stadtteil Blasewitz ist eine der begehrtesten Wohn- und Gewerbegebiete an der Elbe. Er wird durch das Blaue Wunder mit dem Stadtteil Loschwitz verbunden.

In unmittelbarer Nachbarschaft liegt die Uni-Klinik, das Max-Planck-Institut sowie der Schillerplatz.

Nur wenige Fußminuten vom Objekt entfernt ist die Haltestelle Schillerplatz, die von den Buslinien 61, 63 65 und 309 sowie von den Straßenbahnlinien 6 und 12 bedient wird.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihr Ansprechpartner: Moussa Al-Sattah Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612-30 Fax: 0351 43612-40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.