Exposé

Objektart: Hallen / Lager / Produktion » Lagerflaechen » Miete
Standort: Hallen / Lager / Produktion » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Im Industriedenkmal! BEATE PROTZE IMMOBILIEN


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8510689

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 2 €
Mietpreis pro m² 9,5 €
 

Flächen

Gesamtfläche 186 m²
 
Maklerprovision 2,38 Monatsmieten
 

Objekt Adresse

01257 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab ab sofort
Anzahl der Etagen im Haus 5
Heizungsart Zentralheizung

Objektbeschreibung

Das 5-geschossige Gewerbeobjekt steht unter Denkmalschutz und ist vielseitig nutzbar. Das Objekt verfügt über diverse Einheiten in verschiedenen Etagen und Größen und gibt Ihnen somit schon heute die Möglichkeit sich auch nach Einmietung am selben Standort zu vergrößern. Darüber hinaus sind die meisten Einheiten über einen Lastenaufzug erreichbar.

Die Einheit wurde im letzten Jahr umfassend um- und ausgebaut.

Auf dem Grundstück können 5 PKW-Stellplätze angemietet werden.

Ausstattung

- 2 Räume
- Parkettboden
- CAT7-Datenverkabelung
- Beleuchtung
- Lastenaufzug direkt in die Einheit
- PKW-Stellplätze im Hof

Lage des Objektes

Das Objekt befindet im Süd-Osten der Stadt, im Stadtteil Dresden-Niedersedlitz. Fußläufig sind Sie in wenigen Minuten am S-Bahnhof Niedersedlitz. Von dort sind es ca. 12 Minuten bis in das Stadtzentrum bzw. ebenfalls ca. 12 Minuten bis nach Pirna.

Mit dem Auto erreichen Sie unkompliziert die B 172 und können sich dort entscheiden zwischen interessanter Landstraße und schneller Bundesautobahn.

Sonstige Informationen

Heizungsart: Zentralheizung Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihre Ansprechpartnerin: Philipp Hennig Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612 30 Fax: 0351 43612 40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.