Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Hell & freundlich!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8414964

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 3,85 €
Mietpreis pro m² 12,31 €
 

Flächen

Gesamtfläche 65 m²
Bürofläche 65 m²
 

Objekt Adresse

01309 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab ab sofort

Objektbeschreibung

Die angebotene Mietfläche befindet sich im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses im Stadtteil Striesen.

Die Fläche von ca. 65 m² bietet Platz für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.

Ausstattung

- große Schaufenster
- separater Zugang mit Windfang
- hochwertiger Parkettboden
- Glaselemente
- Wasseranschluss
- Außenjalousie
- abgehängte Decke
- Deckenspots und dimmbares Licht
- Lagermöglichkeit
- Sanitärbereich im Treppenhaus
- Außenwerbung möglich
- Parken im öffentlichen Raum

Lage des Objektes

Die ausgezeichnete Lage des Stadtteils zwischen dem Stadtzentrum und der Elbe ließen Striesen zu einem Favoriten auf dem Dresdner Wohn- und Arbeitsmarkt werden. Charakteristisch für das heutige Striesen sind die durchgeführten hochwertigen Sanierungsmaßnahmen. Der Großteil der villenartigen Stadthäuser erstrahlt wieder in alter Schönheit.

Hier finden Sie noch die gute "alte" Infrastruktur mit überwiegend kleinen Geschäften und Dienstleistungen, die den gesamten Stadtteil durchzieht. Größere Einkaufszentren befinden sich auf der einen Seite entlang der Borsbergstraße, zur anderen ist es, bis zur Schillergalerie als modernes Einkaufszentrum, nur wenige Minuten.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihr Ansprechpartner: Moussa Al-Sattah Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612 30 Fax: 0351 43612 40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.