Exposé

Objektart: Einzelhandel » Miete
Standort: Einzelhandel » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Begehrte Lage! BEATE PROTZE IMMOBILIEN


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8410987

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 2,5 €
 

Flächen

Gesamtfläche 86 m²
Ladenfläche 70 m²
Verkaufsfläche 70 m²
 

Objekt Adresse

01139 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab 01.02.2024
Anzahl der Etagen im Haus 4

Objektbeschreibung

In einem Wohn- und Geschäftshaus steht eine Einzelhandelsfläche von ca. 86 m² zur Anmietung bereit.

Die Einheit liegt im Erdgeschoss und ist über den Vordereingang aber auch über den Seiteneingang zugänglich.

Stellplätze befinden sich im öffentlichen Parkraum.

Mieter in der Umgebung
- Bäckerei
- Apotheke
- Nagelstudio
- Friseur
- Gebrauchtwagenhandel
- Ärzte
- usw.

Ausstattung

- Lagermöglichkeit
- Büro
- sanitäre Anlage
- Parken im öffentlichen Raum

Lage des Objektes

Das Objekt befindet sich rechtselbisch im Nordwesten Dresdens im Stadtteil Pieschen. Nach der Sanierung vieler Gebäude entwickelte sich Pieschen in den letzten Jahren zu einem vor allem bei jungen Leuten beliebten Wohnviertel. Es entstanden neue Einkaufsmöglichkeiten wie das Elbcenter und die Mälzerei. Ein beliebtes Konzertetablissement mit Restaurant und Biergarten ist das Ball- und Brauhaus Watzke an der Elbe.

Pieschen ist mit mehreren Straßenbahnlinien und Bussen erreichbar. Am Objekt verkehren die Linien 4, 9 und 13 (Haltestelle Altpieschen). Außerdem besteht mit dem Haltepunkt Pieschen Anschluss an die S-Bahn Linie 1 in Richtung Schöna und Meißen.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihr Ansprechpartner: Moussa Al-Sattah Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612 30 Fax: 0351 43612 40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.