Exposé

Objektart: Gastgewerbe » Restaurant » Miete
Standort: Gastgewerbe » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Rohdiamant! BEATE PROTZE IMMOBILIEN


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8344801

Preise

Kaltmiete (netto) 2.355 €
Nebenkosten 3,5 €
Mietpreis pro m² 15 €
 

Flächen

Gesamtfläche 157 m²
Gastrofläche 105 m²
 

Objekt Adresse

01097 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab ab sofort

Objektbeschreibung

Die Mieteinheit befindet sich im Erdgeschoss eines liebevoll sanierten Barockgebäudes direkt an der beliebten Königstraße.

Sie verfügt über eine Gastrofläche von ca. 105 m².

Aktuell befindet sich das Objekt im Rohbau. In Abstimmung mit dem Vermieter können Um- und Ausbauwünsche umgesetzt werden.

Stellplätze können zusätzlich angemietet werden.

Mieter in der Umgebung
- Hotel
- Schuhgeschäft
- Bekleidungsgeschäfte
- Anwälte
- Arztpraxen
- Ateliers
- usw.

Ausstattung

- Ausbau nach Mieterwunsch
- Zugang von vorn
- Bodenbelag nach Mieterwunsch
- Möglichkeit für Büro/Lager/Personalraum
- Glasfaseranschluss
- sanitäre Anlage
- Terrasse
- 2 bis 5 Stellplätze (nach Verfügbarkeit)

Lage des Objektes

Die Königstraße ist die schönste Barockstraße Dresdens und gleichzeitig die vornehmste Einkaufsstraße. Sie bietet also nicht nur barocke Atmosphäre, sondern lockt auch mit kleinen Einkaufspassagen, Cafés, Restaurants und Antiquariaten. Die Dreikönigskirche ist das Wahrzeichen dieses reizenden Viertels.

Vom Albertplatz können Sie mit Bus und Straßenbahn in alle Richtungen der Stadt fahren. Der Bahnhof "Dresden-Neustadt" ist auch in der Nähe.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihr Ansprechpartner: Philipp Hennig Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612-30 Fax: 0351 43612-40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.