Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Perfekt angebunden zw. Autobahn und Altstadt!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8306353

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 2,85 €
 

Flächen

Gesamtfläche 313 m²
Bürofläche 313 m²
 

Objekt Adresse

01067 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab ab sofort

Objektbeschreibung

Hier mieten Sie moderne Flächen mit Klima, LED-Beleuchtung und CAT7-Datenverkabelung im historischen Gewand.

Die helle Büroeinheit von ca. 313 m² befindet sich im 2. Obergeschoss. Die Fläche verteilt sich auf 7 Büroräume sowie ein Großraumbüro.

Bei Bedarf stehen Lager verschiedener Größen zur Verfügung.

Insgesamt 10 PKW-Stellplätze können zusätzlich angemietet werden.

Ausstattung

- Textil- und Parkettboden
- raumweise Klimatisierung
- Datenverkabelung CAT7
- Glasfaseranschluss redundant über DSI und Telekom
- LED-Beleuchtung
- außenliegender Sonnenschutz
- neue Einbauküche
- getrennte Sanitärbereiche
- Kantine im Areal
- Gaszentralheizung
- Keller als Archiv

Lage des Objektes

Der Stadtteil Friedrichstadt befindet sich zentral gelegen am Innenstadtrand, einen Kilometer entfernt vom historischen Zentrum. Friedrichstadt verfügt über eine Vielzahl günstiger Standortbedingungen, zentrale Lage und vor allem über eine gute Verkehrsanbindung.

Unmittelbar vor dem Gebäude befindet sich eine Straßenbahnhaltestelle. Der Hauptbahnhof ist in ca. 10 Minuten zu erreichen. Darüber hinaus bildet das Krankenhaus Friedrichstadt einen wichtigen Schwerpunkt.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612-30 Fax: 0351 43612-40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.