Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

In stilvoller Umgebung!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8277745

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 4,3 €
 

Flächen

Gesamtfläche 413 m²
Bürofläche 413 m²
Fläche teilbar ab 350 m²
 

Objekt Adresse

01097 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab ab sofort

Objektbeschreibung

Zur Anmietung steht eine Bürofläche von insgesamt ca. 413 m², die sich auf das Erdgeschoss und Untergeschoss verteilt.

Die Einheit befindet sich in attraktiver Lage.

Eine Terrasse bietet Platz für entspannte Pausen.

Ausstattung

- Umbau nach Mieterwunsch
- helle Bürofläche
- Terrasse
- Personenaufzug
- Archiv-/Lagerfläche
- getrennte Sanitäranlagen
- Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum

Lage des Objektes

Die Innere Neustadt liegt fast halbkreisförmig umschlossen in einem Elbbogen gegenüber der Inneren Altstadt. Vier Brücken verbinden den Stadtteil mit dem südlichen Ufer. Es ist ein innerstädtisches Viertel mit Gebäuden im barocken Stil und Gründerzeithäusern, aber auch Jugendstilvillen. Die wichtigsten Wirtschaftszweige sind die Gastronomie und der Einzelhandel.

Die Neustadt ist Knotenpunkt des innerstädtischen Verkehrs (Straßenbahn, Bus, S-Bahn). Am Neustädter Bahnhof, einem von zwei Fernbahnhöfen, hält der ICE. In wenigen Fußminuten erreichen Sie den Albertplatz, der Fokus fast aller wichtigen Straßen Dresdens ist.

Die Straßenbahnen (11, 3, 7, 8, 6) fahren in alle Richtungen der Stadt. Über die B6 gelangen Sie schnell in Richtung Sächsische Schweiz oder in Richtung Meißen.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612-30 Fax: 0351 43612-40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.