Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Mitten im Geschehen!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 8173483

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 3 €
Mietpreis pro m² 12 €
 

Flächen

Gesamtfläche 663 m²
Bürofläche 663 m²
Fläche teilbar ab 144 m²
 

Objekt Adresse

01067 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab nach Vereinbarung

Objektbeschreibung

Zur Anmietung stehen Büroflächen von ca. 144 m² bis insgesamt ca. 663 m² in einem Wohn- und Geschäftshaus.

Die Flächen verteilen sich auf das Erdgeschoss, 1. bis 2. Obergeschoss sowie 4. bis 5. Obergeschoss und werden aktuell noch umgebaut.

Ausbauwünsche des zukünftigen Mieters können berücksichtigt werden.

Mehrere PKW-Stellplätze können zusätzlich angemietet werden.

Ausstattung

- Umbau nach Mieterwunsch
- helle, großzügige Büros
- Sanitäranlagen mit Dusche
- Personenaufzug
- Stellplätze am Objekt

Lage des Objektes

In zentraler Lage verfügt dieser Standort durch die Nähe zum Verkehrsknotenpunkt Postplatz über eine sehr gute Anbindung zum ÖPNV. Profitieren Sie von der hohen Frequenz an privaten und geschäftlichen Kunden sowie von der perfekten Anbindung an regionale und überregionale Verkehrsmittel!

Verwaltungs- und Dienstleistungseinrichtungen aller Branchen befinden sich in direkter Umgebung. Die Altmarktgalerie mit ihren zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten ist zu Fuß nur 5 Minuten entfernt. Weitere Pluspunkte dieses Stadtteiles sind die Nähe zur Elbe und die zahlreichen Sehenswürdigkeiten der Stadt Dresden.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612-30 Fax: 0351 43612-40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.