Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Freiberg (Kreis) » Freiberg

Chance ergreifen!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 7675135

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 3 €
Mietpreis pro m² 5,95 €
 

Flächen

Gesamtfläche 194 m²
Bürofläche 194 m²
 

Objekt Adresse

09599 Freiberg

Sonstige Angaben

Verfügbar ab keine Angabe
Küche Einbauküche
Boden Teppich

Objektbeschreibung

Zur Anmietung steht eine Bürofläche im 2. Obergeschoss von ca. 194 m².

Das Büro verfügt über eine moderne Ausstattung.

Umbauwünsche können nach Absprache realisiert werden.

Ausreichend PKW-Stellplätze stehen kostenfrei zur Verfügung.

Ausstattung

- moderne Bürofläche
- Teppichboden
- arbeitsplatzgerechte LED-Beleuchtung
- Datenverkabelung Cat5E
- Gemeinschaftsküche
- Möblierung möglich
- Archivraum
- barrierefreier Zugang über Personenaufzug
- kostenfreie Stellplätze

Lage des Objektes

Freiberg liegt mitten im Herzen des Freistaates Sachsen und 38 km von Dresden entfernt. Freiberg ist die älteste und bedeutendste Bergstadt Sachsens und wurde durch den Silberbergbau weltbekannt.

Der Stadtkern ist fast völlig saniert und Gebäude aus dem 15. und 16. Jahrhundert werden noch heute von Teilen der alten Stadtmauer umschlossen. Mit seinen vielgestaltigen Landschaften und zahlreichen kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten lädt die Stadt zu schönen Tagestouren ein.

Einzigartig ist zudem die weltberühmte mineralogische Sammlung der Bergakademie Freiberg, der zugleich älteste Montanuniversität der Welt.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612 30 Fax: 0351 43612 40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.